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Zur Situation der Heilkunde bei Zierfischen in Deutschland - 10 Jahre später

 

Ausgehend von:

Ritter, A.:
Zur Situation der Heilkunde bei Zierfischen in Deutschland
Deutsches Tierärzteblatt 04/2007, S. 428-436

wird nun 10 Jahre später ("2017") der damalige Fach-Beitrag (größtenteils an der ursprünglichen Einteilung orientierend) zitiert ("2007"), "kurz" kommentiert und dabei anhand mancher Aspekte neu betrachtet und bewertet!

Revisionen  bleiben vorbehalten!

 

Bilder und Texte sind nicht zur Entnahme freigegeben!

Die Bilder des Original-Artikels von 2007 werden hier nicht wiedergegeben !

 


 

100 Jahre Fischheilkunde in Deutschland?!

 

 

2007:

Die Fischheilkunde, welche besonders bei Zierfischen im Dienstleistungsrahmen der Tierärzteschaft noch immer einen Randbereich darstellt, kann in Deutschland auf eine Geschichte zurückblicken, die zumindest in ihren Ansätzen bis ungefähr in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück zu verfolgen ist.


Im Jahre 1904 veröffentlichte der Zoologe und Fischkundler Bruno Hofer das erste deutsche Lehrbuch über Fischkrankheiten, welches er zwar primär an die praktischen Fischzüchter adressierte, da "[...] das intensivere Studium der Fischkrankheiten aus den praktischen Bedürfnissen der in den letzten Jahrzehnten so mächtig aufstrebenden Fischzucht hervorgegangen ist [...]" (Hofer, 1904), dennoch war es sein Bestreben, in gleichwertiger Weise seine Fachkollegen mit diesem zum ersten Mal geordneten und kritisch gesichteten Material anzusprechen. Er hegte dabei die Hoffnung "[...] dass das Studium der Fischkrankheiten, welches bisher mangels einer entsprechenden Basis nur von wenigen Forschern betrieben worden ist, in Zukunft größere Anteilnahme wissenschaftlicher Kreise erregen [...] wird [...]" (Hofer, 1904). Vor dieser ersten Publikation bestand das weit verstreute Material "[...] überwiegend aus gelegentlichen Mitteilungen von Zoologen, die etwa eine Abnormität beschrieben oder einen Parasiten - und die sich dann fast nur für diesen interessierten und kaum für den Fisch, den er bewohnte [...]" (Plehn, 1924).


An das Handbuch von Marianne Plehn (1924), welche als langjährige Mitarbeiterin Hofers dessen Idee zunächst fortführte, schlossen sich zeitlich weitere zusammenfassende Publikationen an, unter denen insbesondere neben vielen Einzelpublikationen die Lehrbücher von Schäperclaus (1990), Reichenbach-Klinke (1980) und Amlacher (1992) zu nennen wären. Diese zählen zumindest in ihren zuletzt erschienenen bzw. erhältlichen Auflagen immer noch zu den einführenden Standardwerken in der fischheilkundlichen Ausbildung. Aktuellere Werke finden sich u.a. bei Hoffmann (2005), sowie Baur und Rapp (2003).


Obwohl mit fortschreitender Technik die Grundlagenforschung in der Fischbiologie und Tiermedizin immense Fortschritte macht, ist der eigentliche Zeitraum, in welchem die Fischheilkunde in Deutschland anzusiedeln ist, mit ca. 100 Jahren recht kurz. Frühe Erkenntnisse über Fischkrankheiten sind bereits in Ägypten ca. -1450 und weitere bibliographische Werke zu Fischparasiten ab ca. -330 zu finden (vgl. Snieszko, 1975).

[...]

Literatur:

Einen Einstieg bieten Jan Wolter und Frank Mutschmann mit ihrem Kapitel "Zierfische" in "Krankheiten der Heimtiere", Schlütersche Verlagsgesellschaft, Hannover 2005, Fehr u.
a. (Hrsg.).

Der an Zierfischen interessierte Tierarzt kann mit dem Buch "Self-Assessment Colour Review of Ornamental Fish" von Lewbart (Manson Publ. Ltd, 1998) hervorragend überprüfen, ob und in wie weit er über die nötigen fachlichen Grundkenntnisse in der Fischheilkunde verfügt.

Umfassende Grundlagen zur allgemeinen Aquaristik mit fachlichen Informationen zur Anatomie, Physiologie, Ernährung, Genetik, Verhalten etc. finden sich in dem Buch "Aquariology - The Science of Fish Health Management" von John B. Gratzek, Master Volume, Tetra Press, 1992.

Wichtige Grundlagen und weitergehende In formationen zu den Bereichen Fischphysiologie und Fischkrankheiten finden sich u. a. bei Hoar, Randall und Farrell (1969-2007), Evans (1993, 1998), Evans und Clairborne (2006), Stoskopf (1993), Noga (2000), Wildgoose (2001), Snieszko und Axelrod (1970-1980).

 

 

2017:

 

Zur Geschichte der Fischheilkunde

Hofer veröffentlichte 1904 allem Anschein nach nicht nur das erste deutsche Fachbuch zum Thema Fischkrankheiten, sondern damit evtl. weltweit das erste, so schreibt Plehn (1924):

Dem Andenken Bruno Hofers, des ersten Erforschers der Fischkrankheiten, ist dies Buch gewidmet [...]

und Mawdesley-Thomas (1972a):

Apart from a few isolated and sporadic records in the older literature, the study of diseases of fish is a recent scientific preoccupation. The three earliest books which appeared during this century were German by Hofer, Roth and Plehn, and all are still much in evidence today.

Plehn (1924, weitere INFO) fand bereits 2007 Erwähnung und Roth (1913, weitere INFO) erschien damals nicht weiter erwähnenswert, da es sich hierbei nur um die Publikation eines anscheinend tiermedizinischen und fischkundlichen Laien ("Dr. med.") für Zierfischhalter als deklarierte Zielgruppe handelt (= Hobbyliteratur) und seine Ausführungen basierend auf Hofer und "eine Anzahl im Laufe des letzten Jahrzehnts in verschiedenen Aquarienfachschriften veröffentliche Aufsätze des Verfassers" (s. Vorwort) nichts Grundlegendes beitrugen. Bei einer aufgeschlossenen Vertiefung der Zierfischheilkunde aus geschichtlicher Sicht, ist diese Quelle allerdings ergänzend durchaus interessant.

 

Snieszko (1975) schreibt:

Although most developments in fish medicine are relatively recent, McGregor compiled a bibliography on fish parasites and diseases that began with the year 330 B.C. Mawdesley-Thomas reached back even further - to 1450 B.C. - and reproduced an Egyptian painting of tilapia with a grossly enlarged abdomen. The history of fish pathology was recently reviewed by Snieszko.

Bei genauerer Betrachtung von McGregor (1963) fällt auf, daß die bibliographischen Daten sich, mit einigen Ausnahmen zum 17. und 18. Jahrhundert, auschließlich auf das 19. und 20. Jahrhundert beziehen. Er benennt aber auch Aristoteles:

Aristoteles.
330 B. C. De Historia Animalium. Published in 50 volumes.
(A Pennella sp. on the tunny and swordfish).

und Athenaeus:

Athenaeus.
200 A. D. "The Learned Men at Supper". A compilation
on fish, etc., including Aristotle's account of tunny and swordfish.

Interessanterweise war Snieszko aber durchaus bewußt, daß es hier gar nicht viele besonders alte Quellen gibt, denn er schrieb bereits zu gleicher Sache und Beleg zuvor an anderer Stelle (1972):

Anyone exspecting to find there a wealth of publications on fish pathology more than 100 years old will be disappointed.

Mawdesley-Thomas (1972b) zeigt in der von Snieszko dokumentierten Quelle auf S.192 ein Bild, in welchem mit einem weißen Pfeil speziell auf ein Objekt hingewiesen wird (hier rot markiert und vergrößert), mit der hier folgenden Bild-Unterschrift:

 

Zur Situation der Heilkunde bei Zierfischen in Deutschland - 100 Jahre Fischheilkunde in Deutschland - Mawdesley-Thoma-1972-Belegbild

FIG. 1. Tomb painting from Thebes schowing ? Tilapia nilotica with an enlarged abdomen

 

Er schreibt dazu:

In one mastaba (tomb) painting from Thebes, dated approximately 1450 BC, a fowling and fishing scene is depicted. [...] At the lower edge of the painting is a fish (? Tilapia nilotica) with an enlarged abdomen (Fig. 1). This could be the first graphical representation of an intra-abdominal tumour, although a more probable diagnosis is one of a gravid hen fish.

und begründet damit selbstständig die Fragwürdigkeit der Darstellung und damit auch ihrer Gültigkeit als inhaltlicher Beleg. Es lässt sich zwar durch fehlende Extremitäten und Position zum mutmaßlichen Boot vermuten, daß es sich um einen Fisch handelt, allerdings alle anderen Mutmaßungen sind äußerst fraglich! Vielleicht war die Erwähnung aber auch nur auflockernd cum grano salis gemeint!?!

Im Weiteren bezieht sich Snieszko auf seine eigenen Arbeiten von 1972 und 1973.

Eine kurze Beschreibung der "fischparasitologischen Geschichte" geben auch Blancou & Kinkelin (2010) und eine ausführliche Darstellung zur Entwicklung der "Fischgesundheit" in den USA (mit internationaler Relevanz) bis 1969 zeigt Mitchell (2001).

 

Insgesamt, wenn man eine gewisse grundsätzliche Plakativität bei historischer Deklaration ignoriert, gestaltet es sich aber stets interessant zu versuchen die Quellen der Fischheilkunde genauer zu verfolgen.

Grundsätzlich sind "alte" Quellen (so zumindest der letzten 70 Jahre) auch nicht zu vernachlässigen, da viele Informationen über die Zeit und durch Revisionen oder grundsätzlich fehlende Neu-Auflagen einfach in Vergessenheit geraten, aber dadurch nicht unbedingt ihre Nutzbarkeit verlieren und so als durchaus sinnvoll wiederentdeckt werden können!

 

Zur Literatur

Die Lehrbücher von Schäperclaus (1990, weitere INFO), Reichenbach-Klinke (1980) und Amlacher (1992, weitere INFO) gehören (neben vielen Weiteren) mindestens in ihren letzten Auflagen immer noch in jede gute Fach-/Hausbibliothek! (Bereichernd ergänzend zu neueren Werken, wie z.B. Roberts, 2012)

Schäperclaus (1899 - 1995, weitere INFO) wandte sich in seiner 1. Auflage (1935, 72 Seiten, zzgl. Bild-Tafeln) noch ausdrücklich den Aquarienfischen zu, erst später rückte die Teichwirtschaft mehr in den Mittelpunkt. Amlacher (1922 - 2009) weist im Vorwort seiner 6. Auflage darauf hin, daß diese seine letzte sein würde und entgegen des Publikationsdatums nur einen Literaturstand von 1988 aufzeigte. Reichenbach-Klinke veröffentlichte separat einen "Bestimmungsschlüssel zur Diagnose von Fischkranheiten", welcher auch Einzug in die Hobby-Literatur gefunden hat (bei: Untergasser, 1989, 2006). Dieser "Bestimmungsschlüssel" basierte in seiner 1. Aufl. (1969) auf der 1. Aufl. von "Krankheiten und Schädigungen der Fische" (1966) und wurde für eine eigene 2. Auflage (1975) überarbeitet.

Zu Bauer & Rapp (2003) folgte 2010 unter neuem Titel eine thematisch erweiterte Neuauflage und von Hoffmann (1941 - 2016), der im direkten Anschluss den Ursprungsartikel von 2007 "aus universitärer Sicht" kommentierte, ist nun leider auch kein weiterer Beitrag mehr zu erwarten.

Lewbart hat mit seiner "Self-Assessment Colour Review" (SACR), welche als generelle Reihe auch andere Themenbereiche (Tierarten) abdeckt, ein nützliches Instrument zur einfachen (aber nicht abschließenden!) Selbstprüfung in der Fischheilkunde geschaffen, im Weiteren beschäftigt er sich auch mit Wirbellosen (2006/2012) und hat in einer Neuauflage seiner SACR Zierfische und aquatische Wirbellose thematisch zusammengeführt (2017).

Gratzeks "Aquariology" (weitere INFO) wurde parallel auch "zerstückelt" (in seine Einzelkapitel zerlegt) in verschiedenen Teil-Bänden publiziert, hier sollte nach Möglichkeit gleich das "Master Volume" bezogen werden.

Die "Fish-Physiology" - Reihe (weitere INFO) wird weiterhin fortlaufend produziert und bietet verschiedene Themenbereiche, zu den einzelnen Themen gibt es evtl. auch anderweitig publizierte Monographien, die durchaus einen vergleichenden Blick wert sind. Als sehr interessanter Vorläufer dieser Reihe lässt sich ergänzend Brown (1957, weitere INFO) ansehen.

Evans´ "The Physiology of Fishes" ist 2014 in seiner 4. Auflage herausgekommen und es lohnt sich hier alle Auflagen parallel zu besitzen. (weitere INFO)

Stoskopf hat sein "Fishmedicine" 2010 noch einmal nachdrucken lassen, als inhaltlich unverändertes, 2 bändiges Taschenbuch (www.lulu.com).

Nogas "Fish Disease - Diagnosis and Treatment", ist 2010 in neuer, 2. Auflage erschienen.

Der Vorläufer von Wildgooses "BSAVA Manual of Ornamental Fish" ist die von Butcher (1992) editierte 1. Auflage (weitere INFO).

Zu der Snieszko & Axelrod-Reihe "Diseases of Fishes" finden sich HIER weitere Informationen.

Einführende Kapitel (weitere INFO) in Übersichtswerken, wie z.B. bei Wolter & Mutschmann dürfen nur als oberflächliche Basis zur darauf zwingend folgend weiteren Vertiefung gesehen werden, es wird problematisch, wenn Praktiker sich allein auf diesem Niveau dazu befähigt sehen wollen Tiere zu behandeln!

 


 

Im Studium nach wie vor Randbereich?!

 

 

2007:

Der Tierarzt, welcher standesgemäß dazu berufen ist, die Krankheiten der Tiere zu heilen und Leid abzuwenden, bzw. diesem vorzubeugen, trägt die ethische Verantwortung, sich auch der Fische als Vertreter der im Tierschutzgesetz besonders geschützten Wirbeltiere anzunehmen. Hoffmann (2005) weist zu Recht darauf hin, dass Fische und ihre Krankheiten zwar zweifellos in den Bereich der Tiermedizin gehören, allerdings in der Ausbildung des Veterinär-Studenten ("teilweise") vernachlässigt werden, obgleich der tierärztliche Berufsstand mehr denn je gefordert wird, seine Kompetenz einzubringen.

Tatsächlich zeigt sich bei genauerer Betrachtung der Vorlesungsverzeichnisse tiermedizinischer Lehrstätten, dass die Fischheilkunde, sofern sie nicht noch zusätzlich mit der Heilkunde für Reptilien und Bienen in wenigen Wochenstunden zusammengefasst wird, insgesamt einen so geringen Anteil in der veterinärmedizinischen Ausbildung einnimmt, dass approbierte Tierärzte sich später ohne zusätzliche Fortbildung nicht in der Lage sehen, den Gesundheitszustand von Fischen wenigstens grundsätzlich einschätzen bzw. auf diesen fachgerecht einwirken zu können. Die gegenwärtige hochschulpolitische Entwicklung, welche den Studierenden grundsätzlich eine noch straffere Planung abverlangt, dürfte wohl ein Übriges dazu beitragen, dass eine Kompetenzentwicklung bezüglich Fischheilkunde im Rahmen der breitgefächerten Grundausbildung nicht möglich erscheint.

 

 

2017:

 

Zur "Berufung"

Die Bundestierärzteordnung (BTÄO) schreibt vor:

§1, Abs.1

Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken.

in der "Muster-Berufsordnung" (MBO - Stand: 22. März 2014) des "Bundestierärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V." (nachhaltig vom Berufsstand fälschlich und unprofessionell irreführend als "Bundestierärztekammer", und daher konsequent auch von naiven Mitläufern so benannt) findet sich der Anspruch des ersten Satzes wie folgt wieder:

§2, Abs.2

Tierärztinnen und Tierärzte haben insbesondere die Aufgabe, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, das Leben und das Wohlbefinden der Tiere zu schützen und sie vor Schäden zu bewahren, zur Entwicklung und Erhaltung gesunder Tiere in allen Haltungsformen beizutragen und den Menschen vor Gefahren und Schäden durch vom Tier übertragbare Krankheiten oder durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen.

Diese MBO definiert aber vorher schon:

§2, Abs.1, S.1

Tierärztinnen und Tierärzte dienen dem Allgemeinwohl und tragen bei der Ausübung ihres Berufes in hohem Maß Verantwortung für die Gesundheit von Mensch und Tier. [...]

und zeigt damit zutreffend, daß in einer anthropozentrischen Gesellschaft das Tier stets zweitrangig ist (vgl. §1 Abs. 1, Nr. 4, TAppV), dennoch hat der Tierarzt die berufliche Verpflichtung sich um Leid und Krankheit der Tiere zu kümmern und muss dabei auch die Fische berücksichtigen. Der "besondere Schutz der Wirbeltiere" ist auch nur in Relation zu minderwertig definierten Tierarten zu sehen (Wirbellosen).

Ergänzend, zur "alten Nazi-Deklaration" : "...ist der berufene (Be-)Schützer/Anwalt der Tiere" (oder Ähnliches) siehe Schäffer & König (2015), sowie Giese & Kahler (1934).

Wahre Berufung muss von Innen kommen! Ein "professioneller" Tierarzt (der mit seiner ihm zugefallenen Teilwortbezeichnung dejure und defacto weder ein "Arzt", noch zu den "ärztlichen" Berufen gehörig, sondern nicht nur von seinem Ursprung her grundsätzlich der Land-, bzw. Tierwirtschaft zuzuordnen ist!) muss (wie jedes Individuum) im Rahmen seiner eigenen Entwicklung einen soliden Standpunkt zum Leben finden, bzw. sich erarbeiten und darüber hinaus seine Einstellung zu Lebewesen (inkl. Fischen und Menschen) selbstbewußt und stets neu reflektiert für seinen Beruf ableiten können!

 

Inwiefern die Tierärzteschaft tatsächlich gefordert ist sich in der täglichen Praxis der (Zier-)Fische anzunehmen ist fraglich, es erscheint aber kein Maß zu erreichen, welches sich auf die tierärztliche Grundausbildung gemäß TAppV auszuwirken scheint (s.a. Ehlers. u.a., 2008).

Leider hat die tierärztliche Ausbildung es völlig versäumt sich basis-qualifizierend weiter zu entwickeln, die neuen Chancen stecken in einem vollumfänglich revidierten konsekutiven Studium (vgl. vetline, 2008a), in Annäherung an die Ausbildung in anderen Ländern (s.a. Pohl, 2003 / Strobel, 2003 / Buck, 2004) und evtl. unter Einbeziehung und Reformierung der TFA-Ausbildung (vgl. Eifler, 2006). In Folge der verpassten Änderung kann das tierärztliche Approbations-Studium hier leider nur noch prinzipiell als veraltet und rückständig angesehen werden! Daher kommt es umso mehr auf den individuellen Praktiker an aus den Grundlagen seiner mangelhaften Generalisten-Ausbildung tatsächlich konstruktiv und nachhaltig etwas zu schaffen, um sich auf seine tatsächlichen Einzelfälle spezialisiert als befähigter "Tierheilbehandlungs-Ingenieur" ("approbierter Tierheilpraktiker") zu erweisen!

 


 

Fortbildung gestaltet sich schwierig?!

 

 

2007:

Die Fortbildung anhand von Literatur gestaltet sich sehr schwierig, denn die notwendige Grundlagen-Literatur, welche abgesehen von den bereits am Anfang genannten Werken größtenteils in Englisch publiziert ist, wird in relativ kleinen Auflagen herausgegeben und ist daher meist vergriffen. Die meisten Publikationen müssen im Ausland, größtenteils den USA und England, bestellt werden, was bei einzelnen Fachartikeln durch das Internet zum direkten elektronischen Bezug bei dem entsprechenden Verlag relativ einfach ist. Bei gebrauchten und vergriffenen Büchern aus dem wechselnden Angebot verschiedener Antiquariate erweist sich der Erwerb, neben dem relativ hohen Preis und den weiterhin anfallenden Importkosten, als recht kostspielig und vor allem langwierig, z. T. sogar als "Glücksspiel".

Sicher wird, wer eine Weiterbildung zum Fachtierarzt für Fische (ggf. mit anschließender Spezialisierung auf Zierfische in Form einer Teilgebietsbezeichnung) oder eine Zusatzbezeichnung anstrebt und z.B. an einer entsprechenden Weiterbildungseinrichtung beschäftigt ist, damit i.d.R. weniger Probleme haben, als derjenige, der die Zierfische in der Praxis lediglich zusätzlich zum schon vorhandenen Patientenspektrum behandeln möchte und sich diese Informationen quasi nebenbei besorgen (und verinnerlichen) muss.

Selbstverständlich reicht die Lektüre von Fachliteratur allein nicht aus, sondern regelmäßige Fortbildungen in Theorie und Praxis sind nötig, damit eine stets dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende tiermedizinische Leistung erbracht werden kann. In diesem Zusammenhang sei unbedingt erwähnt, dass schon das Aneignen von "Grundkenntnissen" im Zierfischsektor einen erheblichen Aufwand, sowie die Bereitstellung dieser Dienstleistung eine entsprechende Praxisausstattung erfordert.

Bereits für die Aquakultur (welche sich im Verhältnis zur Vielfalt der Zierfische mit ungleich viel weniger Arten beschäftigt. vgl. Bohl, 1999, sowie Schäperclaus und Lukowicz, 1997) sieht es Hoffmann (2005) als notwendig an, dass der praktizierende Tierarzt mit der Biologie der Fische vertraut sein muss. Bei Zierfischen ist dieser Anspruch umso höher anzusetzen, da die Artenvielfalt hier um einiges größer ist. Der von Riehl und Baensch begründete Mergus-Aquarienatlas zeigt z.B. alleine schon in mittlerweile über sechs Bänden eine Artenvielfalt von weit mehr als 4000 Zierfisch-Spezies (vgl. Baensch und Fischer, 1998), die sich in ihrer Biologie zwar relativ wenigen Familien zuordnen lassen, aber in ihren artbedingten Bedürfnissen und lebensraumbedingter physiologischer Anpassung massiv unterscheiden können.

Insofern stellen sich drei Fragen:

1.) Darf die Tierärzteschaft im gegebenen Maße die Fischheilkunde vernachlässigen?

2.) Inwiefern kann ein Tierarzt der zunächst "nur" auf seine akademische Grundausbildung zurückgreifen kann, überhaupt eine fachgerechte Leistung im Bereich der Fischheilkunde erbringen? (Eine Frage die zugegebenermaßen rhetorisch ist.)

3.) Wäre für die versierten Tierärzte, welche z. B. die Weiterbildung zum Fachtierarzt für Fische absolviert oder eine entsprechende eigene Kompetenz erlangt haben, nicht sogar noch eine besondere Spezialisierung im Bereich der Zierfisch-Gruppen notwendig?

 

 

2017:

 

Zum Bücherkauf

Im Zuge der weltweiten Vernetzung ist die Welt auch im Bezug zur Literaturbeschaffung kleiner geworden, daher gestaltet es sich nicht mehr schwierig gesuchte Bücher zu finden und evtl. auch aus dem (EU-)Ausland zu importieren. Unterhalb der Freigrenzen für Zoll (z. Zt. 150 Euro, s. Art. 23, VERORDNUNG (EG) Nr. 1186/2009) und Einfuhr-Umsatzsteuer (z. Zt. 22 Euro, s. §1a EUStBV) fallen evtl. auch keine weiteren Kosten an (als Bemessungsgrundlage wird aber der Brutto-Gesamtpreis, inkl. aller Nebenkosten, so z.B. auch das Porto mit einbezogen!). Es sollte aber mindestens eine Plattform mit Zahlungssystem genutzt werden, welches auch eine Versicherung zur eventuellen Rückerstattung bei Verlust, Mangel oder Nicht-Leistung des Händlers anbietet (s.a. BGH VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t). Fremdsprachige Werke unterliegen zunächst nicht der deutschen Buchpreisbindung (vgl. §2 Abs.2 BuchPrG), somit kann der Preis schwanken und nach Einführung eines neuen Werkes auch auf dem deutschen Markt stark anziehen, daher ist es ratsam sich stets einen Überblick zu schaffen über bald erscheinende Werke und diese bei Bedarf auch direkt nach Erscheinen zu beziehen oder evtl. sogar günstiger zum Sonderpreis vorzubestellen. Antiquarische (gebrauchte) Bücher unterliegen grundsätzlich keiner Preisbindung (§3 BuchPrG), ebenso nicht Mängel-Exemplare (§7 Abs.1 Nr.4 BuchPrG, vgl. OLG Frankfurt 11 U 8/05), diese können sich von Anbieter zu Anbieter preislich stark unterscheiden, auch der Zustand.

Es ist ebenso möglich von einzelnen Werken günstigere (produktionstechnisch minderwertige) Taschenbuch-Ausgaben direkt aus Indien zu beziehen (z.B. De Silva & Anderson, 1995, vgl. 2009 / Lovell, 1998, vgl. 2009), die ggf. dann auch ausschließlich für den indischen Markt hergestellt wurden. Indische Eigen-Produktionen erscheinen äußerst fraglich, da, im Gegensatz zu den original-lizensierten Nachdrucken westlicher Wissenschafts-Werke, die inhaltliche Qualität bisher nicht überzeugend war! (z.B.: Nair, 2008 / Tyagi & Shukla, 2001) Ebenso konnte hier bisher grundsätzlich keine gute qualitative Erfahrung mit Bücher-Lieferungen aus Indien gemacht werden, im Besonderen unter hygienischen Aspekten, aber auch rechtlich aufgrund vertragswidrig fehlender Neuwertigkeit, bzw. mind. relativer Mangelhaftigkeit!

Gleichfalls wird der Markt auch überschwemmt mit sowohl deutsch-, als auch englischsprachigen Nachdrucken alter Werke, deren Urheberrecht evtl. nur nach US-amerikanischem Recht abgelaufen ist (und somit nach §§64-69 UrhG ggf. rechtswidrig sein können!). Diese erscheinen in den Angebots-Katalogen oft mit dem Erscheinungsdatum des Nachdrucks und können daher irreführend vortäuschen sogar erst im laufenden Jahr erschienen zu sein. Inhaltlich können diese eine sehr schlechte, minderwertige schwarz-weiß Scan-Qualität mit fehlenden oder unleserlichen Einzelseiten aufweisen oder sogar nicht einmal eine Original-Reproduktion (Facsimile) sein, sondern die alleinige und sehr fehlerhafte Wiedergabe des technisch ausgelesenen Textes (per OCR - Optical Character Recognition), weder neu formatiert, noch wenigstens revidiert/korrigiert. Der Kauf lohnt sich für die Praxis gar nicht, da sie inhaltlich hier höchstens historische Bedeutung haben!

Daneben werden auch viele Einzelarbeiten (evtl. asiatischer oder afrikanischer Herkunft) als Bücher verkauft, welche evtl. schon allein in der Divergenz zwischen Titel und Bebilderung sehr fragwürdig erscheinen (z.B. Exklusiv-Thema über Salmoniden mit dem Umschlagbild eines Welses!)

Die inhaltliche Qualität ist nach bester Möglichkeit im Einzelfall vorher zu prüfen, hier soll lediglich auf die Unzuverlässigkeit äußerer Merkmale hingewiesen werden!

 

Zur Fortbildung

Es ist unumgänglich über solide, mindestens passive Fachenglisch-Kenntnisse zu verfügen und dieses sollte auch für jeden Akademiker eine Selbstverständlichkeit sein, da es im Rahmen des internationalen Informationsaustausches eine Notwendigkeit ist. Es ist sogar davon auszugehen, daß ein Tierarzt, der kein Fachenglisch "beherrscht", grundsätzlich keine wirklich professionelle Leistung nachhaltig erbringen kann! Daß für die Aufnahme des Studiums nicht einmal ein ("großes") Latinum gefordert wird ist auch schon sehr bedauerlich, da mindestens solide Latein-Grundlagen ein sehr gutes Werkzeug bieten nötigenfalls auch andere Sprachen bei der wissenschaftsbasierten Recherche im Einzelfall evtl. nebenbei ausreichend "entschlüsseln" zu können!

Lateinkenntnisse sind keine Voraussetzung zum Studium der Tiermedizin.

www.tiho-hannover.de/studium-lehre/studium-der-veterinaermedizin/ vom 26.11.2017

dagegen (leider nur sehr "halbherzig"!)

Ferner hat der Studierende das Kleine Latinum oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs Tiermedizinische Terminologie nachzuweisen.

www.vetmed.uni-muenchen.de/studium_neu/info_studieninteressenten/fach_allgemein/index.html vom 26.11.2017

 

Lateinkenntnisse werden nicht mehr vorausgesetzt, sind aber hilfreich.

www.uni-giessen.de/studium/studienangebot/stx/tiermedizin vom 26.11.2017

 

Ob ein sich in Fortbildung befindlicher Tierarzt an seiner Fortbildungsstätte umfänglich aktuelle Fachliteratur zur Verfügung gestellt bekommt ist abhängig von der Stelle und ihrem praktizierten Kostenaufwand, Hochschul-Studenten und -Mitarbeiter sollten aber auf jeden Fall ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen und sich nicht nur ausschließlich auf den geforderten Lehrstoff konzentrieren. Im Rahmen geltenden Urheberrechtes (und evtl. Lizenzrechtes) kann es (soweit zulässig) auch von Interesse sein sich umfänglich Privatkopien anzufertigen.

Die regelmäßige Lektüre und Verinnerlichung von Fachliteratur ist ein Muss, insofern der Praktiker in seinem Berufsalltag auf Grundlage bereits bestehender, solider Basis-Kompetenz genug Fälle behandelt, so kann die regelmäßig theoretische Fortbildung in Eigen-Regie auch ausreichend erscheinen. Es sollte aber grundsätzlich jeder Einzelfall im Nachhinein aufgearbeitet werden, dieses stellt auch eine gute Grundlage dar "Case Reports" unter konstruktiver Bezugnahme auf entsprechende fachliche und/oder wissenschaftliche Grundlagen und weiterführende Literatur für Kollegen und weitere Interessierte zu veröffentlichen. Dieses kann ohne großen Kostenaufwand auf einer eigenen Internetseite erfolgen (vorzugsweise in englischer Sprache und evtl. auch zitierfähig als "Netzpublikation" mit ISSN!) und hätte sicherlich auch (bei entsprechender Qualität) eine "kompetente" Werbewirkung nach Aussen!

 

Zur Basisbildung

Der generalistisch ausgebildete (einfach approbierte) Tierarzt kann auf alleiniger Grundlage seiner TAppV-basierten Ausbildung sicherlich keine (Zier-)Fische behandeln, bzw. sollte diese besser nicht behandeln dürfen, denn "Wer frisch von der Uni kommt, weiß viel [glaubt zu wissen!] und kann wenig [...] Wer in den Beruf startet, sollte sich entsprechend seiner Qualifikation weiterhin als Lehrling betrachten" (vetline, 2008b)! Eine Fortbildung zu einem Fachtierarzt (s.a. Osburg, 2010) für Fische oder "Spezialisten für Zierfische" kann skeptisch betrachtet, aufgrund der nachhaltigen Vernachlässigung im Basis-Studium auch zunächst nur als eine einfache Erweiterung zur Basis-Qualifikation, im Sinne einer Mängel-Nachbesserung gesehen werden. Qualifikation ist auch kein Beweis, bzw. Garant für (nachhaltige) Kompetenz, sondern höchstens ein vorläufiger Anscheins-Beweis, der sich in der täglichen Praxis stets auf´s Neue bewähren muss!

Es kommt daher immer auf das Individuum an, welches sich selbstbewusst dazu entschließen muss den Beruf Tierarzt auf seinem Weg zur Profession aktiv mitentwickeln zu wollen und damit Maßstäbe setzt, indem es über das geforderte Maß hinaus richtungsweisende Kompetenzen entwickelt, bzw. sich diese nachhaltig und fortdauernd erarbeitet und auch umsetzt!

Schiefer (2010) beschreibt diesen Punkt anscheinend so:

Die Tierärzte sind angehalten sich ständig neues Wissen anzueignen, Fertigkeiten weiterzuentwickeln
und die Qualität der tierärztlichen Berufsausübung permanent zu erhöhen. Daraus muß sich ein
subjektives Bedürfnis der Tierärztinnen und Tierärzte nach kontinuierlicher Fortbildung ableiten.

 


 

Eine Handvoll Fachtierärzte für Millionen Fische?!

 

 

2007:

In Deutschland gab es laut Statistik der Zentralen Tierärztedatei im Jahre 2005 insgesamt 22 Fachtierärzte für Fische (25 im Jahr 2004, 26 im Jahr 2003, s. DTBl. 11/2006, S. 1348). Bei einer geographischen Durchschnittsverteilung von ca. einem Fachtierarzt pro 16 250 tkm2 lässt sich folglich nicht von einer flächendeckenden Versorgung sprechen. Dem gegenüber stehen nach Angaben des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF, 2005) im Jahre 2005 insgesamt 3,23 Millionen Aquarien und Gartenteiche mit Fischen in Deutschland. Diese sind mit einer Verteilung auf acht Prozent der Haushalte an zweiter Stelle hinter den Hundehaltern (13,4 Prozent) und anhand der Anzahl der Einzelindividuen aufgrund einer üblichen Mehrfachbesetzung sicherlich an erster Stelle zu sehen. Insgesamt ist tendenziell eine Steigerung in Anzahl oder individuellem Wert der Fische anzunehmen; so wurde 1977 der Wert für importierte Zierfische auf 18 Millionen DM geschätzt, 1993 schon auf 100 bis 150 Millionen DM (Reichenbach-Klinke und Körting, 1993).

Im Rahmen einer zehnjährigen Untersuchung an der damaligen Klinik für Fischkrankheiten der Tierärztlichen Hochschule Hannover ließ sich zwischen 1990 und 1999 ebenfalls ein Zuwachs der behandelten Fische um 229 Prozent feststellen, die Anzahl von anfänglich 70 Patienten stieg auf 237 an (Rheker, 2001). Die in Deutschland gehaltenen Kaltwasserzierfische, insbesondere Koi-Karpfen, aber auch Goldfische oder Orfen stellten dabei den größten Anteil (Rheker, 2001).

 

 

2017:

 

Zur Statistik

Der ZZF e.V. (2017) gibt in seinen Umsatz- und Strukturdaten für 2016 an, daß 44% aller Haushalte Heimtiere mit einer Gesamtzahl (ohne Zierfische und Terrarientiere) von 31,6 Mio. besitzen, daneben befinden sich in 4% aller Haushalte 2 Mio. Aquarien und 1,6 Mio. Gartenteiche. Dem stationären Handel schreibt er einen Umsatz für Zierfisch-Zubehör von 182 Mio. € und für Zierfischfutter in Höhe von 56 Mio. € zu. Der Gesamtumsatz des Internethandels zu allen Heimtieren wird auf ca. 510 Mio. € geschätzt.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) gibt als vorläufigen Wert für 2016 bei lebenden Süßwasserzierfischen an:

Ausfuhr: 3.679 Tsd. Euro
Einfuhr: 13.535 Tsd. Euro

Die Anzahl der Fachtierärzte und qualifizierten Spezialisten ist fragwürdiger, da die Gebietsbezeichnungen aus 2006 schon wegen Daten-Fehlern korrigiert wurden (s. DTBl 11/2007) und der "Grüne Heinrich" (zum Namen s. DTBl 10/2003) aufgrund nachhaltiger und anscheinend unauffindbarer Fehlerquellen deren statistische Darstellung eingestellt hat (s. DTBl 5/2016).

Es ist allerdings anzunehmen, daß es weit weniger qualifikations-versierte Praktiker für den Bereich (Zier-)Fische, als für "Hund, Katze, Maus" gibt.

 

Zur Tierarzt-Verteilung

Ein interessantes Bild lässt sich gewinnen, wenn man als rein technisches und nicht repräsentatives Beispiel die Daten des "Tierärztverzeichnisses" des "Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V." im Rahmen ihrer online verfügbaren "Tierarztsuche" betrachtet.

Zunächst ist anzunehmen, daß diese Datenbank nicht alle deutschlandweit praktizierenden Tierärzte erfasst, sondern evtl. höchstens nur die Vereinsmitglieder und unter denen, insofern datenschutzkonform auch auschließlich nur jene, welche sich freiwillig eingetragen haben (bzw. haben lassen). Die Ergebnisse werden mit dem Vermerk "Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften" dort zunächst nur unverbindlich ausgegeben.

 

Die Suchmaske differenziert kombinierbar

folgende 15 Suchparameter für Tiergruppen ("Tierarten"):

01) Hunde, Katzen
02) Kleine Heimtiere (z.B. Kaninchen,Nager,Frettchen)
03) Kleine Ziervögel
04) Papageien
05) Ziergeflügel, Tauben
06) Zierfische
07) Reptilien
08) Pferde
09) Schweine
10) Rinder
11) Schafe, Ziegen
12) Nutzgeflügel
13) Nutzfische
14) Wildtiere
15) Zootiere

sowie im Weiteren zusätzlich folgende 5 Kategorien:

01) Zuchthygienische Untersuchung auf Patellaluxation bei Hunden
02) Zuchthygienische Untersuchung auf PKD bei Katzen
03) Bestandsbetreuung Rind
04) Bestandsbetreuung Schwein
05) Hygieneberatung für Lebensmittelbetriebe

 

Es werden bei entsprechender Suche folgende Ergebnisse ausgegeben (Stand: 16.08.2017):

0386 Einträge für "Zierfische"
0076 Einträge für "Nutzfische"
0057 Einträge für "Zierfische" & "Nutzfische"

2466 Einträge für "Hunde/Katzen"
2404 Einträge für "Kleine Heimtiere"
2398 Einträge für "Hunde/Katzen" & "Kleine Heimtiere"

0381 Einträge für "Hunde/Katzen" & "Zierfische"
0382 Einträge für "Kleine Heimtiere" & "Zierfische"
0381 Einträge für "Hunde/Katzen" & "Kleine Heimtiere & Zierfische"

sowie:
0019 Einträge für alle 15 Tiergruppen
0000 Einträge für alle 20 Parameter

 

Bei weiterer Verfolgung der Zierfisch-Bewerber hier muss sich der Betrachter wohl einer "Glaubensprüfung" stellen, da es i.d.R. nicht ersichtlich ist, ob die Leistungsanbieter tatsächlich (Grund-)Kenntnisse besitzen oder Zierfische (und/oder entsprechend Weiteres) einfach "mal mitnehmen". Es werden in fast allen Einzelfällen allerdings auffällig viele, bis evtl. hin zu allen Tiergruppen parallel deklariert. Dagegen grundsätzlich positiv erscheint ein Tierarzt, der ausschließlich Zierfische behandeln will.

Insofern die Bewerber unter den Praxisdaten auch eine Internet-Seite anbieten, ist es interessant zu vergleichen, ob dort parallel auch Zierfische mindestens überhaupt erwähnt werden. Im Positiv-Fall wäre aber sicherlich darin auch kein Garant für tatsächliche Kompetenz zu sehen!

 

Aus Betrachtung der Hobby-"Szene" ergibt sich, daß die meisten "Spezialisten" sich anscheinend auf Koi-Karpfen konzentriert haben, bzw. evtl. hier (mutmaßlich aus lukrativen Gründen) nur einen exklusiven Service für diese Patienten-/Kunden-Gruppe anbieten.

Bei Betrachtung der hier in Koi-Karpfen-Kreisen aktiv "gehandelten" Daten und Leistungskritiken zeigt sich "eine Hand voll" Tierärzte (zumeist Fachtierärzte für Fische) als etabliert. Bei genauerer Verfolgung scheint unter diesen das gesamte Bundesgebiet aufgrund evtl. angebotener indivdueller und überregionaler Mobilitäts-Bereitschaft mehr oder minder aufgeteilt, bzw. abgedeckt zu sein. Mindestens grenznah werden auch die Leistungen von spezialisierten Tierärzten z.B. aus Österreich oder Belgien/Niederlanden in Anspruch genommen. Ebenso haben sich für Koi-Karpfen auch sogenannte (bzw. grundsätzlich selbsternannte!) "Tierheilpraktiker" etabliert!

 

Zur "Gewerbe-Prostitution"

Sehr suspekt ist jedenfalls bei tiefergehender Betrachtung aller tierärztlichen Praktiker mit welcher Selbstverständlichkeit der "Freiberuf" Tierarzt (vgl. Taupitz 1989/1991), mittlerweile wohl eher zum "Tierarzt-Gewerbe" pervertiert erscheinend, grundsätzlich auftritt. Beim parallelen Betrieb von Zubehör-/Futterhandel und Verkauf freier Medikamente (insb. im Fernabsatz, ohne Diagnose-Stellung), sowie Firmierungen als "Tierärztliche Online Hausapotheken" [!] (vgl. LG Ulm - 11 O 65/08 KfH / s.a. KPMG, 2014) und Gründungen von (Handels-) GmbHs (sowie evtl. sonstiger werblicher Interaktion mit weiteren Gewerbebetrieben), ist es fragwürdig, ob in logischer Konsequenz der tierärztliche Beruf nicht insgesamt zum Gewerbe erklärt werden sollte (sine grano salis!), da mindestens hier ein "höherer Anspruch" (welcher Art auch immer, aber mindestens "höher" als eine gewerbebegründende Gewinnerzielungsabsicht - vgl. §1 Abs.2 S.1 PartGG) nicht mehr erkennbar ist!

2007 ließ sich noch spotten warum ein "Fisch-Tierarzt" kein Kochsalz (welches bei Fischen ein hochwirksames primäres Therapeutikum und sekundäres Diätetikum darstellt!) "verschreibt" - ... eben weil sich damit kein Geld er-"dispensieren" lässt! - Heute haben "die Gewerbe-Tierärzte" gleich eigene gewerbliche Produktlinien!

Eine Trennung von Tierarzt und Händler ist zu oft nicht möglich (und anscheinend aus Werbungsgründen auch nicht gewollt) und mindestens daher erscheint die berufliche Leistung unter ggb. Bedingungen öfter als im Einzelfall äußerst fragwürdig und der Berufsstand von einer echten Professionalisierung damit äußerst weit entfernt! Es kommt dabei nicht mehr ausschließlich auf den widerrechtlichen Verkauf verschreibungspflichtiger Medikamenten (s. Janovsky, 2007) oder tiermedizinisch-wissenschaftlich nicht begründbarer Impfungen und Placebos (sogenannte Homöopathika etc.) an, sondern die tatsächliche Gewerblichkeit, bzw. Gewerbeabsicht!

Aus ethologischer Sicht ist so manche/r Praktiker/in in jeweiliger Selbstdarstellung, bis hin zur marketingtechnischen Selbst-Ikonisierung doch recht amüsant (besonders im Koi-Karpfen-Bereich), aber ggf. hier leider sachlich längst nicht mehr überzeugend. Ebenso ist die Vorstellung, daß gezeigtes Werbeverhalten fruchtbar sei im Hinblick auf den damit angesprochenen Plebs und seine damit als gering ausgewiesene kognitive Kapazität, nicht erfreulich, eher tief besorgniserregend!

 


 

Gefährliche Realität: Therapie durch Laien?!

 

 

2007:

Die Diagnostik und Therapie von Fischkrankheiten liegt größtenteils in Laienhand (vgl. Hoffmann, 1991). Zurückzuführen ist dies zum einen auf die geringe Anzahl fachlich versierter Tierärzte, zum anderen aber auch auf die fortschreitende Entwicklung differenzierter Kommunikationsmöglichkeiten im Laiensystem durch das Internet. Im Zuge der Bildung großer "Communities" im Internet, inhaltlich getragen durch Foren, Blogs und offene Informations-Datenbanken (sogenannte "Wikis") oder durch das einfache und kostengünstige Publizieren von Inhalten auf der eigenen Homepage, werden subjektive Informationen weltweit "gehandelt". Dadurch erwächst eindeutig der Eindruck, dass sich das Laiensystem in gewisser Weise selber kultiviert. In vielen interaktiven Plattformen, wie z. B. Internet-Foren, versuchen sich oft einzelne Laien durch wiederholte aber fragwürdige Hilfestellung in Sachen Fern-Diagnose und Therapie in der öffentlichen Meinung des "selbstkultivierenden Laiensystems" als "Fachleute" zu profilieren. Dadurch tragen sie aktiv und ggf. vorsätzlich dazu bei, dass das Professionellensystem, sprich die tierärztliche Praxis, unter der Begründung fehlender Kompetenz oder fehlender lokaler Hilfestellung gemieden wird.

Auch Fachhändler tragen dazu bei, durch den Verkauf verschiedener Medikamente und Chemikalien bis hin zum freiverkäuflichen Antibiotikum die Umstände für das betroffene Tier, sowie die Gesamtsituation sicherlich weiter zu verschlechtern. Der Aspekt des möglicherweise widerrechtlichen Verkaufs oder sonstiger Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente und daraus resultierende Resistenzen soll hier nur am Rande erwähnt werden (vgl. Lechleiter und Kleingeld, 2005). Ebenso finden sich im Internet Zusammenschlüsse von Hobby-Fischhaltern zum kostengünstigeren Bezug von arzneilichen Großgebinden zur schnelleren und kostengünstigeren Verfügbarkeit bei ungeklärten Verdachtsanwendungen.

 

 

2017:

 

Zur "Professionalität"

Der Begriff "Laie" kommt von der griechischen Bezeichnung "laikos" mit der Bedeutung "zum Volke [gr.: laos] gehörig" und beschreibt seit dem 14. Jhd. jemanden als "Ungebildet", bzw. "Ungelehrt in Wissenschaft und Kunst" und davon abgeleitet den "Nichtfachmann" als Nicht-Zugehöriger zu einer bestimmten Berufsgruppe (Pfeifer, 2014).

Die Profession kann abgeleitet werden vom lateinischen "profiteri", als ein sich öffentliches Bekennen ("fateri") zu/für irgendetwas ("pro-"), so im Besonderen zu einem (offiziell angegebenen) Gewerbe, Geschäft oder einer "Berufung". (Georges, 1869; Pfeifer, 2014)

Die Begrifflichkeit der "Profession", sowie der "Professionalisierung" finden ihre philosophisch-wissenschaftliche Betrachtung in der "Professions-" und "Berufs-Soziologie" (zur Einführung z.B. Pfadenhauer & Sander, 2010 / Mieg & Pfadenhauer, 2003 / Schmidt, 2008 / Voß, 1994 / Daheim, 1977 und auch Mellor, 2010 / Mossop, 2012)!

Der Begriff der "Profession" wird heutzutage umgangssprachlich einfach mit "Unternehmerschaft" gleichgesetzt und findet damit gerade im Zuge der skeptischen Betrachtung tierärztlichen Gewerbes pauschal nur diese oberflächlich passende Bedeutung.

 

Hinsichtlich einer soziologischen Betrachtung ist es ebenfalls auch nicht auszuschließen, daß das "kultivierte" Laiensystem sich professionalisieren könnte, im Falle der nicht-approbierten Tierheilpraktiker als "Krankheits-Behandler" ist dieses aber zu verneinen, da hier nicht einmal die verfügbaren tiermedizinischen (approbationsfähigen) Basis-Qualifikationen als minimale Kompetenz-Grundlage erworben und praktiziert werden! Da aber nicht wenige Tierärzte das lukrative "Voodoo-Gewerbe" auch für sich entdeckt haben (so auch der ganze Berufsstand mit entsprechenden Zusatzbezeichnungen) ist auch daher eine grundsätzliche Professionalisierung der Tierärzteschaft äußerst fraglich, da besonders hier nicht jede, bzw. evtl. keine tierärztliche Handlung einer wissenschaftlichen Hinterfragung standhält!

 

Da Tierärzte auf akute Krisen spezialisiert sind, bzw. zwangsläufig i.d.R. erst zu diesen konsultiert werden, ist, auf Basis eines vorhergehenden Umdenkens und entsprechender Kompetenz-Gewinnung auf allen Seiten, die Etablierung eines Prophylaxis-orientierten Gesundheits- und Pflegemanagements nötig. Dieses kann sich sowohl aus der Pathologie, als auch aus der eigentlich grundlegend zuzuordnenden Biologie entwickeln ("Bios versus Pathos"). Hier können daher sowohl Tierärzte als auch gewerbliche Nicht-Tierärzte sinnvoll zusammenarbeiten oder in Konkurrenz treten!

Zu vergessen ist nicht, daß die eigentliche Verantwortung für das Wohl der Tiere und somit die Vermeidung von Krankheit und akuten Krisen, sowie grundsätzlich auch das Recht und die Pflicht der Behandlung im Bedarfsfall zunächst ausschließlich bei dem Eigentümer (Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 GG), bzw. unmittelbar dem Halter oder Betreuer liegt (§2 Abs.1 TierSchG), somit jeder Dienstleister auch höchstens nur ein (evtl. tierschutzrechtlich-relevant notwendiger) Erfüllungsgehilfe ist und in dem Umdenken sich - auch die Bereitschaft des Tierhalters die tatsächliche Primär-Verantwortung zu tragen und diese nicht nur gegen Bezahlung abgeben zu wollen - manifestieren muss!

 

Bei der Frage nach der "Gefährlichen Realität" kommt es grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Berufszugehörigkeit an, sondern darauf, ob die Behandlung erkrankter oder gesunder Tiere ihrer Notwendigkeit entsprechend in tatsächlicher Kompetenz und Verantwortung liegt!

 


 

Wichtig: Vertrauen aufbauen?!

 

 

2007:

Aus vielen Gesprächen mit Zierfischhaltern ergibt sich - unabhängig von einer offenbar abwehrenden Grundeinstellung vieler Tierhalter - immer wieder verstärkt der Eindruck, dass auch durch Tierärzte das Vertrauen in eine fachgerechte Hilfestellung durch die Tierärzteschaft gestört wird, und zwar speziell durch solche Tierärzte, die über keine soliden Erfahrungswerte und daraus resultierende Kompetenz bei Fischen verfügen, aber dennoch entsprechende Dienstleistungen an bieten - häufig mit unbefriedigendem bis desolatem Ergebnis. Ein solches Verhalten trägt grundsätzlich nicht zur Vertrauensbildung bei, vielmehr schwächt es aktiv das Ansehen des Berufsstandes in der betroffenen Öffentlichkeit.

Obgleich sich approbierte Tierärzte, generell durch ihren Berufsstand geschützt, bei häufig geringem Gegenstandswert hier oft in einem zumindest juristisch relativ sicheren Bereich bewegen (Preuske, 2007; weiteres bei Althaus u. a., 2006), ist dieses Verhalten sehr fragwürdig. Zumindest ist die Möglichkeit der "unfachmännischen" Leidensvergrößerung für das Tier schon in berufsethischer Hinsicht zu hinterfragen.

 

 

2017:

 

Zur Tierarzt-Haftung

Ein Tierarzt muss nicht auf dem neuesten Stand fortgebildet sein, denn: "Von einem solchen könne nicht verlangt werden, daß er sich jede Neuauflage eines Lehrbuchs beschaffe und auf Änderungen überprüfe." (BGH - VI ZR 201/75). Das liegt aber auch grundsätzlich daran, daß ein Tierarzt (auch bezüglich seiner Aufklärungspflichten - OLG Celle, 1 U 29/88) nicht mit einem Arzt zu vergleichen ist, sondern mit einem "mit wertvollen Maschinen befaßten Techniker" oder einem "Kunstrestaurator" (BGH - VI ZR 201/75) und nicht zuletzt auch "das haftungsrechtliche Risiko für den Tierarzt geringer sein kann, wenn er ein Tier tötet, als eine riskante Behandlung zu versuchen [...] Jedenfalls ist es anerkannt, dass nach der sofortigen Tötung eines Tieres (nur) die Anschaffungskosten zu ersetzen sind." (Deutsch & Spickhoff, 2008). Eine solche Sichtweise ist auch schlüssig, da sich die wirtschaftliche und rechtliche Zweckrichtung der tierärztlichen Tätigkeit "[...] auf Sachen, ja vielfach „Waren“ bezieht, und deshalb - begrenzt nur durch die rechtlichen und sittlichen Gebote des Tierschutzes - weithin nach wirtschaftlichen Erwägungen richten muß [...]" (BGH - VI ZR 201/75). (Weiteres in einschlägigen Urteilen, insb. analog im Bereich "Pferde-Recht" und Grundsätzliches bei Bleckwenn, 2014; s.a. Knoop, 2009)

Bei den i.d.R. geringen Streit-, bzw. Sachwerten hat der gemeine Tierarzt wohl kaum ein tatsächliches Prozess- oder Haftungsrisiko zu befürchten! Im direkten Vergleich zum Arzt, der durch seine hohe juristischen Verantwortung gegenüber seinen Patienten und aufgrund des aus seiner Tätigkeit meist resultierenden Tatbestandes der Körperverletzung stets "mit einem Bein im Knast steht" (§§ 223 ff. StGB), sind die tierärztlichen Pflichten gegenüber den Kunden, in möglicher Divergenz zu deren Erwartungshaltung, welche in mind. fahrlässiger Verfehlung zunächst evtl. nur den Tatbestand der Sachbeschädigung begründen, auch grundsätzlich so gering, daß i.d.R. eine Haftung kaum erstreitbar und somit wenigstens eine "Angst vor Strafe" (vgl. Kohlberg & Hersh, 1977 / Reimer, J. u.a., 1990) kaum gegeben erscheint! (Allerdings hat das Online-Laiensystem - wenn erst einmal zum "Internet-Pöbel" weitermutiert - eigene, evtl. weitaus schädlichere Mittel. Hier muss sich ein "selbstbewusster" Dienstleister auch unbeeindruckbar zeigen!)

 

Zum Vertrauen

Wie offen und ehrlich geht der haftbare und gewerbsmäßige (= mind. einnahmen- und nicht zuletzt gewinnorientierte!) tierärztliche Unternehmer mit solchen Bedingungen um?

Sowohl der halterpflichtig-tiergesundheitliche Erfüllungsgehilfe (der Tierarzt) als auch sein Auftraggeber (der Tierhalter) müssen sich bewusst dazu entscheiden auf Grundlage ehrlicher Kommunikation und Wertevertretung sich gemeinsam gleichwertig respektierend auf ein tatsächliches Vertrauensverhältnis einzulassen, ob dieses überhaupt möglich ist hängt von den jeweiligen Individuen stets im Einzelfall ab. Ein Missbrauch kann auf beiden Seiten erfolgen!

Es kommt letztendlich darauf an welche ehrliche Gesamt-Kompetenz und grundsätzlich sozialen Werte sich in der situativen Interaktion zwischen individuellem Tierarzt und Tierhalter tatsächlich synergetisch kumulieren und in Konsequenz praktisch umsetzen lassen!

Wenn nun der Dienstleister Inkompetenzen hat, dann müssen die zuvor (vor Vertragsschluss!) geklärt und selbstverständlich auch in der späteren Berechnung beachtet werden! Dieses verlangt aber konsequente Ehrlichkeit und Selbstkritik und daher auch eine gewisse persönliche Reife, die nicht durch eine akademische Ausbildung erlangt wird!

 

Die Musterberufsordnung des "Bundestierärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V." sieht exemplarisch vor:

Sie [Niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte] können sie [eine Behandlung] insbesondere dann ablehnen, wenn sie der Überzeugung sind, dass zwischen ihnen und den Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern oder deren Beauftragten das notwendige Vertrauensverhältnis fehlt.

 
Die einzige "Vertrauenswürdigkeit", die ein Kunde (der stets so genannte "Tierbesitzer") beibringen muss, ist zunächst nur seine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft, nicht ein inhaltlich "blindes Gefolge" oder gar "Hörigkeit"! Die des Tierarztes ist im Weiteren fragwürdig! (Der eventuelle Versuch sich einer ordentliche Rechnungsausstellung zu entziehen und vor erbrachter Leistung eine Vorkasse und grundsätzlich Barzahlung zu verlangen, sowie evtl. dafür selbstrechtfertigend jedem Tierhalter pauschal eine "schlechte Zahlungsmoral" zu unterstellen oder unprofessionell Tiere zu Pfandsachen zu degradieren sind hier noch einige weitere Punkte.)
Es finden sich hier im Prinzip auch keine Einschränkungen zu den Grundsätzen der allgemeinen Privatautonomie ("Vertragsfreiheit")!

Das Vertrauen in einen abstrakten "Berufsstand", welches im Weiteren personal-oppositär als angeblich "fehlend" und missbräuchlich opportunistisch herangezogen werden kann, um Behandlungen zu verweigern oder laufende abzubrechen und damit "unbequeme" (evtl. "nur" kompetenzfordernde und/oder sachlich hinterfragende) Kunden loszuwerden und somit eine devastierende Absurdität darstellte, kann es nicht geben, ohne daß es vorher von allen Berufsanhängern vor Ort und entgegen des Anscheines einer kodifizierten Willkür geschlossen und nachhaltig verdient wurde!

 

Zur Pseudo-Ärztlichkeit

Darüber hinaus erzeugt ein Tierarzt, der sich oder seinen Beruf oder seine Stellung oder Fach-Kollegen als "Arzt" (oder "Facharzt", "Chef-Arzt/Ober-Arzt", "Koi-Arzt" etc. pp.) oder seine Tätigkeit in irgendeiner Form ausdrücklich als "ärztlich" (z.B. "Arzt-Zulassung", "Ärztekammer", "ärztliche Behandlung") benennt oder zuordnet (oder dieses im Rahmen der eigenen Weisungsbefugnis zulässt, so auch der "Klassiker": "Die Ärztin kommt gleich!"), das mögliche Bild im fälschlichen (und evtl. rechtswidrigen!) Vergleich mit einem völlig unabhängigen und eigenständig titel-geschützten (§132a, Abs.1, Nr.2 StGB) Beruf seinen eigenen nicht einmal richtig benennen zu können, obgleich seine Berufsbezeichnung schon durch den Namen der Bundestierärzteordnung unmissverständlich definiert und nach §2a der Bundesärzteordnung ausdrücklich ausgeschlossen ist!

§ 2a Bundesärzteordnung:
Die Berufsbezeichnung "Arzt" oder "Ärztin" darf nur führen, wer als Arzt approbiert oder nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 zur Ausübung des ärztlichen Berufs befugt ist.

... und ein "Tierarzt" bekommt keine Approbation als "Arzt", da bei ihm die fundierte Ausbildung als Voraussetzung fehlt (§3, Abs.1, Nr.4 BÄO), gleichsam bekäme auch ein Arzt keine Zulassung als Tierarzt (§4, Abs.1, Nr.4, BTÄO), allerdings ist hier bisher auch noch kein Fall bekannt geworden, in dem sich ein Arzt selber als Tierarzt bezeichnet oder eine solche Benennung gewollt oder geduldet hätte!

Ein solch mindestens unprofessionelles Verhalten dürfte aber bei dem durchschnittlichen "Tier-Verbraucher" in Ermangelung grundsätzlicher Reflektionsfähigkeit oder -Bereitschaft keine Befremdlichkeit auslösen und somit nachhaltig seine anscheinend angestrebte, aber völlig fehlleitende Werbewirkung behalten, es gibt nur schließlich den tierärztlichen Berufsstand der prinzipiellen Lächerlichkeit preis, da hier der Titelge-/missbrauch wie zu alten "Quacksalber-Zeiten" erscheint oder vergleichbar mit "Puppen-Doktoren" oder "KFZ-Ärzten" in anderen Dienstleistungs-Bereichen! Vielleicht meint der naive Einzelne auch so etwas wie "Ich möchte für Dein Tier (oder Auto oder Spielzeug u.s.w.) so etwas sein wie ein Arzt für Dich!", hier fehlt allerdings dann die genaue Einsicht was ein Arzt tatsächlich ist und grundsätzlich, daß auch bei wohlwollender Annahme im Einzelfall dieser Vergleich bei weiteren Handwerkern völlig sinnlos und bei Tierärzten durch Missbrauch (bei gebildeten/kundigen Betrachtern) längst verbrannt ist!

Ein Tierarzt, der (faktisch weder durch Ausbildung noch durch Tätigkeit verbunden!) einen (qualifizierten) Arzt als seinen "humanmedizinischen Kollegen" bezeichnet, erzeugt hier das gleiche Bild wie ein "Tierheilpraktiker", der einen (qualifizierten) Tierheilbehander (den Tierarzt) als seinen "schulmedizinischen Kollegen" bezeichnet (oder auch ein "Heilpraktiker", der einen Arzt so benennt), ein nicht positives! Aber eben alles, das nicht gesetzlich geregelt (und konsequent überprüft und evtl. sanktioniert) ist, unterliegt grundsätzlich dem uneingeschränkten Wertepluralismus! (s. Art.4-5 GG)

Es verschafft sicherlich auch dem "unreifen" Tierhalter eine Befriedigung sich diese Zusammenhänge selber einzureden, da mit der Erhebung seines tiermedizinischen Anwendungstechnikers zu einem "Halbgott" auch seine eigene moralische Wertigkeit durch dessen Dienstleistungsannahme, im Rahmen eines möglicherweise äußerst beschränkten Weltbildes wächst!

Ebenso "äußerst hinterfragungsbedürftig" erscheinen Tierärzte, die sich nebenbei als "Heilpraktiker" (für Menschen!) verdingen (von jenen, die sich selber parallel oder ihre Angestellten als "Tierheilpraktiker" zum offensichtlichen Zwecke weiterer Werbewirkung bezeichnen, noch ganz abgesehen!).

Dieses alles kann beim anzustrebenden kompetenten und "reifen" Tierhalter nicht vertrauensfördernd wirken und in keinem Fall als professionsbegründend anzusehen sein!

 


 

Basiskompetenz ist nötig?!

 

 

2007:

Der behandelnde Tierarzt muss in der Lage sein, seinen Patienten optimale Hilfe bei der Bekämpfung der aktuellen Erkrankung kompetent zukommen zu lassen und auf dieser so geschaffenen Vertrauensbasis seiner Klientel, den Tierhaltern, mit allen nötigen Informationen für eine grundsätzliche Prophylaxe in weiteren Fällen beratend zur Seite zu stehen. Er sollte darüber hinaus direkter Ansprechpartner sein in Fragen der art- und bedürfnisgerechten Haltung (vgl. § 2 Tierschutzgesetz), da hier Kenntnisse von Hobbyisten oftmals nur unfundiert vorhanden sind, und dadurch entsprechende Grundlagen für den Ausbruch von Krankheiten schaffen. Nur auf dieser Basis scheint ein Vertrauensverhältnis zur Klientel auf- und ausbaubar zu sein, da sich schon allein aufgrund der stets privat zu tragenden Behandlungskosten, die meist in einem großen Missverhältnis zum Kaufpreis eines Zierfisches liegen, für den Tierhalter ein subjektiv wahrgenommener Widerspruch ergibt.

Ein jeder praktizierende Tierarzt sollte im Rahmen seiner Aufgabe als beratender und dienstleistender "Haustierarzt" grundsätzlich in der Lage sein, sich in einem gewissen Maße auch der im Besitz seines Klienten befindlichen Zierfische anzunehmen und dadurch eine zwangsläufige, wenn auch ungewollte Verdrängung in das Laiensystem abzuwenden. Dafür benötigt er grundsätzlich Kenntnisse über artspezifische Haltung, Technik, bedürfnisgerechte Fütterung, Wasseranalyse und die wichtigsten Krankheiten.

Darüber hinaus kann und sollte im Rahmen eines anzustrebenden "kooperativen Gesundheitssystems" nach der Erst- oder Notfallversorgung die Vorbereitung für eine Überweisung des Patienten zu einem spezialisierten Kollegen erfolgen (ggf. einen Fachtierarzt; Namen und Adressen können z. B. bei den [Landes/]Tierärztekammern erfragt werden).

 

 

2017:

 

Zur Basis-Kompetenz

Jeder Tierarzt ist ein Konkurrent des anderen! Dennoch kann es funktionieren Kunden, bzw. Patienten (hier zumindest formal) zu überweisen, aber dennoch schwebt bei jeder Überweisung das Risiko des Einkommens- oder Kunden-Verlustes über dieser!

Das grundsätzliche Basis-Problem ist hier aber der evtl. grundsätzlich inkompetent "Herumdokternde", daher ist es sehr fragwürdig wo genau die Kompetenz anfängt und zu definieren wo sie aufhört!

Spätestens beim Fehlen notwendiger Ausstattung und/oder höchstspezieller Erfahrung, sollte dem Dienstleister bewusst sein, daß er keine annehmbare Leistung erbringen kann!

Zunächst ist immer fragwürdig wie sinnvoll es ist einen kranken Fisch in der Praxis zu untersuchen, da es oftmals auch oder vielleicht nur auf die weiteren systemischen Bedingungen der Fischhaltung vor Ort ankommt. Aber ggf. muss die Praxis entsprechend ausgestattet sein ein aquatisches Lebewesen auch möglichst "entstressend" aufzunehmen (s. z.B. Stoskopf, 1993a)! So im Besonderen auch für eventuelle chirurgische Eingriffe (die selbstverständlich grundsätzlich nicht unter unprofessionellen Bedingungen beim Kunden vor Ort zu erfolgen haben - s.a.. z.B.: Weber III u.a., 2009 / Lewbart & Harms, 1999 / Weiss, 2002 / Stoskopf, 1993b) oder einfach bildgebende Diagnostik (z.B.: Svob u.a., 1974, vgl.: Bakal u.a., 1998 / Böttcher u.a., 2000, 2003a,b / Hoedt, 2004 / Krause, 2003 / Love & Lewbart, 1997 / Neuhaus, 2008 / Pees, 2010 / weitere INFO) .

Ebenso muss er für eine systemische Analyse vor Ort auch die Grundlagen der Aquakultur (welche die der Aquaristik zunächst prinzipiell miteinzuschließen scheinen, vgl. Suquet u.a., 2001), bzw. die längst als eigener Wissenschaftsbereich anzusehende "Aquarium Science", bzw. Aquariologie (s.a. Hawkins, 1981 / McCormick-Ray, 1993 / Spotte, 1979) und weiterere fischspezifische Themenbereiche beherrschen und praktisch umsetzen können. Fundierte Kenntnisse mindestens in den Bereichen "Fisch-Medizin", Fischphysiologie, Fischbiologie (inkl. der Wasserchemie und weiteren Ökologie) und Fischernährung sind obligat!

 

Zum "Berufs-Narzissmus"

Äußerst fragwürdig erscheint zur Kompetenzbildung ein "Dr.-Titel" bei einem "Berufs-Techniker", im Hinblick auf die mögliche Zeitvergeudung zu seiner formal sinnlosen Erlangung! In der gleichen Zeit hätte auch eine inhaltlich konstruktive Spezialisierung oder weitere Fortbildung stattfinden können, insofern die "Doktorarbeit" nicht wenigstens in Inhalt und Qualität teilweise thematisch förderlich ist! (Dieses wäre in jedem Einzelfall zu prüfen!)

Die FU Berlin wirbt z.B. wie folgt:

Im Hinblick auf wesentlich größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, aber auch auf bessere Verdienstmöglichkeiten ist es mehr denn je empfehlenswert, die Promotion zum Dr. med. vet. anzustreben. Dies gilt sowohl für das Angestelltenverhältnis wie auch für die eigene Praxis. [...]

vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/zentrale/verwaltung/promotionsbuero/informationen/index.html
Stand: 02.04.2013 & 01.08.2017
P.S.: https://www.vetmed.fu-berlin.de/service/fachbereichsverwaltung/promotions-habilitationsbuero/index.html
(→ "Informationen zur Promotion") vom 08.07.2020
 

 

"[...] bessere Verdienstmöglichkeiten [...] für die eigene Praxis"

Im Rahmen einer möglicherweise angestrebten Werbewirkung in Anlehnung an den formal fremden ärztlichen Beruf, deren Angehörige vom "Plebs" vermeintlich weiterhin als "Halbgötter in Weiss" angesehen würden, erscheint eine solche Einstellung als Eigenwerbung aus wirtschaftlicher Sicht recht plausibel, aber bezüglich eines eventuellen Professionalitäts-Anspruches mindestens nicht überzeugend! Ein "Klingelschild-Doktor" (s.a.: "Akademische Grade könnten weder zum Namen noch zur Berufsangabe gerechnet werden.", BGH XII ZB 526/12 - vgl.: BGH IV ZB 282/62, BVerwG I C 50.56) mag vielleicht (z.B. im Österreich-Urlaub) Hotel- und Tischreservierungen erleichtern, aber macht auch noch lange keinen "Wissenschaftler", sondern ausschließlich der tatsächliche und ausnahmslos umgesetzte Anspruch an (philosophische) "Wissenschaftlichkeit" bei jeder eigenen Tätigkeit! Allerdings hat der Titel "Wissenschaftler" keinen eigenen Rechtsschutz, somit kann ihn zunächst auch jeder verwenden wie er will, er besitzt grundsätzlich keine Aussagekraft, erzeugt aber eventuell Widersprüche!

Als feststehend kann jedenfalls betrachtet werden, daß "Dr." ein akademischer Grad ist (und somit zunächst völlig irrelevant für die tierärztliche Tätigkeit!), er wird erst durch seinen Verwender zu einem "Titel" gemacht, aber durch Voranstellung an einen Namen wird daraus noch lange kein Namensbestandteil, somit dient er soweit eigennützlich zunächst höchstwahrscheinlich nur narzisstischen und/oder (evtl. "ge-") werblichen Zwecken! Faktisch "korrekter" (aber trotzdem unnötig) wäre z.B. die Nennung auf dem Praxisschild erst nach dem Namen und der ordentlichen Berufsbezeichnung ("Tierarzt" oder "Fachtierarzt"), ebenfalls, aufgrund seiner Minder-, bzw. Unwertigkeit erst später zu weiteren, tatsächlich tätigkeitsbezogenen Zusatzqualifikationen (z.B. Diplomate, Certificate u.s.w.)! (Desweiteren wäre es als selbstverständlich anzusehen den Inhalt der Dissertation den Kunden, bzw. jedem so beworbenen Interessenten zur Prüfung, sowie konkrete inhaltliche Informationen zu weiteren Qualifizierungen frei und ungefragt zugänglich zu machen, z.B. unproblematisch durch Verlinkung und Download auf der eigenen Internetseite! Die ausschließliche Erfüllung impressumsrechtlicher Minimalanforderungen sind daher nicht überzeugend!)

Es ist bedauerlich zu sehen, daß der Berufsstand der Tierärzte sich anscheinend nur (vermeintlich nach oben) an der (eingebildeten) Glorie der ordentlichen Ärzte orientieren will und sich nicht seiner besonderen (und unabhängigen) Stellung nach Außen bewusst wird (so jedenfalls durch mehr als Einzelfälle erscheinend), es erscheint weiterhin, daß es ihm wichtiger ist vom "Plebs" oberflächlich mit den Ärzten verwechselt zu werden, als sich inhaltlich zu professionalisieren. Tierärzte sind ebenso keine "Mediziner" (für das Rechtssubjekt Mensch!)! Sie sind (insofern in jedem Einzelfall tatsächlich angestrebt) exklusiv "Tiermediziner" (= Zooiater, ausschließlich für das Rechtsobjekt Tier!)!

 


 

Fisch ist nicht gleich Fisch?!

 

 

2007:

Bei der Behandlung von Fischhankheiten, gerade bei Zierfischen, gibt es verschiedene spezifische Probleme. Zunächst einmal muss man differenzieren, ob es darum geht, im Rahmen der Betreuung eines größeren Gesamtbestandes, z. B. bei Händlern oder Importeuren, einige Tiere für eine ordentliche Diagnose zuerst auf ihre objektive Rolle als Krankheitsträger reduziert, labortechnisch zu untersuchen oder das vom Tierhalter als individuelles Lebewesen geschätzte Haustier lebenserhaltend von seiner Krankheit zu befreien. Zudem muss die Diagnose ausschließlich auf ihren objektiven Wert reduziert werden, was sich in der Praxis als äußerst schwierig erweisen kann, da der Fachmann ggf. auch auf subjektive Angaben des Laien angewiesen ist.

Der Anamnese kommt eine entscheidende Rolle zu, da hier die oft das Auftreten von Krankheitssymptomen bedingenden biologischen, chemischen und physikalischen Außenfaktoren festzustellen sind. Für eine durchgehend fachgerechte Diagnose ist im Optimalfall nicht nur die Inaugenscheinnahme des Patienten in der Praxis von Nöten, sondern entsprechend die Analyse des gesamten Haltungssystems vor Ort zwingend notwendig.

Weiterhin ist der Ausbruch von Krankheiten und deren Heilungschancen inklusive der entsprechenden Immunantwort (vgl. Anderson, 1974; Iwama und Nakanishi, 1996) gerade bei Fischen sehr abhängig von biotischen und abiotischen Faktoren und durch sie bedingte Stressung (vgl. Selye, 1950; Snieszko u. a., 1976; Mazeaud u. a., 1977; Peters, 1988; Wendelaar Bonga, 1997; Lehmann, 1998; Hamers und Schreckenbach, 2002), sowie von bedarfsgerechter Ernährung (vgl. Blazer, 1991; Lall, 2000). Oft finden alternative Heilungsmethoden, wie sie im Falle der Ichthyiophthiriasis z. B. Bauer (1991) oder Bodensteiner (2000) empfehlen, keine Anwendung.

Leider erscheint die Applikation eines chemischen Heilmittels wie z. B. "Malachitgrün" insbesondere dem Tierhalter oft einfacher und mögliche Folgen, v. a. schwerwiegende Organschädigung (vgl. Srivastava, 2004), bleiben unbeachtet. Der spezialisierte Fachmann sollte stets in der Lage sein, allen wichtigen Umständen entsprechend die optimale Therapie an bieten zu können.

 

 

 

2017:

 

Zum Gesundheits-Begriff

 

Fisch ist Fisch und Fleisch ist Fleisch!

... aber "Fischgesundheit" ist nicht gleich "Fischgesundheit"!

 

Die Begrifflichkeit der „Fischgesundheit“ wirft auch bei oberflächlicher Betrachtung zunächst schon die Frage nach der „Gesundheit“ an sich und ihrer gesellschaftlich etablierten Definition auf!

Die WORLD HEALTH ORGANIZATION (WHO, 1946) definiert diese so:

Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity

Die moderne Medizin (Pschyrembel, 2007) verfolgt anscheinend dieses Verständnis als:

Das subjektive Empfinden des Fehlens körperlicher, geistiger und seelischer Störungen oder Veränderungen bzw. ein Zustand, in dem Erkrankungen und pathologische Veränderungen nicht nachgewiesen werden können

Da sich die Definition der WHO explizit auf den Menschen (der direkten Nachkriegszeit) bezieht und daher zu unserer Definitionsfindung lediglich als abstrakte Vorlage dient, die im moderneren (vielleicht auch zunehmend holistisch geprägten) Verständnis sogar noch einen besonderen „spirituellen“ Betrachtungsschwerpunkt auf „psychosoziale“ Aspekte legt (Larson, 1996), lässt sich zunächst nur feststellen, daß Gesundheit mehr sein muss, als das einfache Gegenteil, bzw. die einfache Abwesenheit von Krankheit. Vielmehr bedeutet sie darüber hinausgehend einen Zustand des subjektiven Wohlbefindens des Individuums (für uns hier: des Tieres), welches eine gewisse Vollständigkeit aufweisen muss, ein Aspekt, der sich zunehmend in der Betrachtung von "Environmental Enrichment" manifestiert. (s. z.B. Näslund & Johnsson, 2016 / Gerber u.a., 2015 / Corcoran, 2015 / Wilkes, 2011 / Strand u.a., 2010 / Williams u.a., 2009)

In der Tiermedizin (Wiesner & Ribbeck, 2000) erscheint die Gesundheitsdefinition ähnlich, als:

Form des Lebens, die sich durch selbstregulierende Konstanterhaltung der artspezifisch determinierten Strukturen und Funktionen gegenüber äußeren und inneren Einflüssen auszeichnet und die ihren Ausdruck in physischem und gegebenenfalls psychischem und sozialem Wohlbefinden findet

Aktuelle Ansätze zum tierischen Wohlbefinden sind insbesonders aus der fortlaufenden Tierschutz-Diskussion entnehmbar, da nach dem deutschen Tierschutzgesetz (weitere INFO) ausdrücklich neben dem Leben auch das „Wohlbefinden“ des Tieres zu schützen ist.

Als der größte anzunehmende Schaden, der einem Lebewesen zugefügt werden kann, ist wohl aufgrund seiner Irreversibilität der Tod anzusehen! (vgl. Lorz & Metzger, §1, Rn. 54)

Am Beispiel des sogenannten "Fischgesundheitsdienstes" in der Aquakultur lässt sich erkennen, daß es dort nicht wirklich um die (individuelle) Gesundheit der Fische geht, sondern um "Produktsicherheit" und "Qualitätssicherung" für den Menschen!

Im Rahmen einer echten "Tier-Medizin" kann kein Individuum geopfert oder übermäßig geschädigt werden um einen Bestand zu sichern, da es teleologisch zunächst analog zur "Medizin" immer um das Wohlbefinden des Einzelnen geht!

 

Zur Konsequenz "echter Fischgesundheit"

Bezüglich einer möglichen Professionalisierung muss sich der Heimtier-Tierarzt die Frage stellen, ob er zunächst tierisches Leben und tierische Gesundheit individuell schützen oder Industrie & Verbraucher (und/oder sich selber) zufriedenstellen will!

Ein wichtiger Aspekt, besonders auch in der "fachtierärztlichen" Praxis, bestünde die Therapie in der Übertragung von prinzipiellen Bestandsbehandlungen aus der Aquakultur auf Gartenteiche und ganze Aquarien und begründete damit mindestens keine sachliche Kompetenz. Hier wiederum aktiv unprofessionalisierend böte sich möglicherweise ebenfall ein größerer gewerblicher Gewinn beim Verkauf eigenvertriebener Handelsgüter, so im Besonderen auch direkt im Fernabsatzgeschäft!

Im Vergleich würden Katzen und Hunde sicher nicht in leeren, gekachelten Räumen evtl. überbesetzt massengehalten und aufgrund einzelner oder fehlender Diagnose durch Raumbegasung gesamt-behandelt, bzw. "desinfiziert" werden! Exemplarische Extrema lassen sich in der Discus- (Symphysodon sp.) und Koi-Karpfen-Haltung (Cyprinus carpio) mitunter als vermeintlicher Standard finden! Hier muss man eigentlich den Begriff der "Haltung" konsequent durch den der "Hälterung" ersetzen, da hier zu oft kein Bezug mehr zu einer art- und bedürfnisgerechten "Pflege" zu sehen ist!

 


 

Tierärzte sollten sich ihre Vorbildfunktion bewusst machen?!

 

 

2007:

In der Medizin ist aber eben (leider) häufig auch die Erwartungshaltung des Betroffenen von entscheidender Bedeutung bei einer Therapie (vgl. Koch, 1999). Die Therapie und vor allem die vorhergehende Diagnose stellen eine große Herausforderung dar, da Zierfische meist unter tierschutzrechtlich fragwürdigen Umständen importiert bzw. transportiert werden und somit stets der Aspekt einer generellen stressbedingten Vorschädigung, sowie weitreichende Antibiotikaresistenzen mit einzubeziehen sind (vgl. Svobodova u. a., 1999; Wöhr u. a., 2005; Froese, 1988; sowie Siesenop und Böhm, 1998).

Im Hinblick auf einen langfristigen und vor allem gesundheitserhaltenden Schutz des Tieres sollte die Tierärzteschaft eine Vorbildfunktion erfüllen, da das Laiensystem mit seinen beschränkten Möglichkeiten genau verfolgt, wie die Fachleute vorgehen und diese Methodik meist falsch oder völlig unreflektiert übernimmt und pauschal weitergibt. Gerade deshalb ist die Notwendigkeit einer auf Kompetenz und Evidenz basierenden Tiermedizin (vgl. Cockcroft und Holmes, 2003) gegeben und der Aspekt einer notwendigen fach- und situationsgerechten Didaktik im Kontakt zum Laien darf nicht unbeachtet bleiben, da hier der Tierarzt sich als Fachmann erweisen muss, der eben nicht durch ein freiverkäufliches Breitbandmedikament zu ersetzen ist.

 

 

2017:

 

Zum Verbrauchertum

Die Importbedingungen für Zierfische sind größtenteils nicht als "tierschutzrechtlich fragwürdig" anzusehen, hier läuft die Bezeichnung grundsätzlich fehl, sie sind aber aus "gesundheitlichen" Gründen äußerst fragwürdig!

Fische sind eine Massenware, bei der schon gewisse Verluste mit einkalkuliert werden oder evtl. sogar vorsätzlich akzeptiert sind. Eine "lebendige" Ankunft als argumentativer Ausschluss eines "Dead On Arrival"-Kriteriums ist auch nicht aussagekräftig, da auch eine verzögerte Sterblichkeit als verschlepptes "Delayed Mortality Syndrome" (s. Noga, 2010) zunächst nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso kann eine übermäßige oder sogar schon geringe Stressung auch nachhaltige (Vor-)Schädigungen (vgl. Schreck, 2000) oder mindestens ungünstige Einflüsse begründen, ein Umstand, der seit relativ kurzer Zeit auch innerhalb der fisch(erei)-ökologischen Stressforschung als "Carryover Effects" untersucht wird (z.B.: O´Connor u.a., 2010 / McConnachie u.a., 2012). Für eine mind. qualitative Überwachung könnte sich hier vielleicht eine non-invasive "Stressmessung" anbieten (vgl. Scott u.a., 2001 / Barreto & Volpato, 2004 / Ellis u.a., 2004 / Ellis u.a., 2007 / Martinez-Porchas u.a., 2009 / Lupica & Turner, 2010 / Ellis u.a., 2013 / Lübke & Wedekind, 2016), wobei auch weitere Faktoren zu beachten sind.

Es ist davon auszugehen, daß auch bei angeordneter Quarantäne die meisten Fische bereits wieder an den Endkunden verkauft sein werden, bevor der Händler eine mögliche Vorschädigung feststellen könnte und sicherlich wollte. Für jeden einzelnen Fisch Transportbedingungen zu schaffen, welche ihm eine "gesunde" Reise versichern sollten (insofern tatsächlich möglich), würden den Endkunden-Preis so hoch treiben, daß kein Massenverkauf mehr möglich wäre. Da dieses gesetzlich nicht verlangt wird und somit die eindeutig gesundheitswidrigen Bedingungen nicht unbedingt tierschutzwidrig sind, ist erneut ersichtlich, daß der Tierschutz und die Tiergesundheit zweitrangig sind neben den für den Menschen, bzw. von dem Menschen als höher eingestuften Verbraucher-Interessen!

Auf genaue Zahlen kommt es bei einer fischgesundheitlichen Betrachtung nicht an, da jeder Verlust einer zuviel ist, auf Grundlage des hier zu unterstellenden "individual-medizinischen" Anspruches eines jeden Tieres! Ebenso indiziert spätestens jeder einzelne lethale Schaden bereits mögliche weitere sublethale Schädigungen im Bestand!

Eine Vorbildfunktion könnte dahingehend ausgeübt werden zu versuchen fundiert (was wiederum auch tatsächliche Kompetenz voraussetzt!) die öffentliche Meinung zu beeinflussen keine Fische zu importieren, sondern die inländische (Liebhaber-) Zucht und selbstverständlich auch die grundsätzlich art- & bedürfnisgerechte Haltung zu stärken, sich gegen ein "Fisch-Verbrauchertum" zu stellen ("Und ist der Fisch kaputt [!], dann kauf ich mir nen neuen!" & "Haben wollen!") und ebenso mindestens auch selber tatsächlich dazu befähigt beizutragen, daß die Heimtierhaltung breitenwirksam auf einem höheren, als durch "Bilderbücher und Hörensagen" geförderten "Bildungs-Niveau" stattfindet! (Bei genauerer Betrachtung ergibt sich aber auch für den Tierarzt hier bisher nur der Anschein eines "Hörensagen"-Standards in der Fortbildung! - s. z.B. "Literaturliste": Schepers, 2015, 2016 / mit weiterem Verweis auf alle Praktiker, die keine ordentliche und stets aktuelle Fachliteratur besitzen, sondern sich sogar nur auf angebliche "(Pflicht-)Fortbildungs-Mitschriften" u.s.w. berufen!)

Im Prinzip spricht nichts dagegen den Endpreis eines Fisches zu verzehnfachen (Bsp.: 1 Guppy = 25-50 Euro) und damit auf dem vorherigen Handelsweg bessere Bedingungen zu schaffen! Liebhaberpreise für "besondere" Fische sind i.d.R. heute schon höher, hier ist bereits aus reinem Eigennutz des Halters von mehr Bemühen beim Transport auszugehen. Der Unterschied liegt hier vielleicht auch in dem Umstand, daß der höherpreisige Einzelfisch im Einzelfall nicht mehr als (unproblematisch ersetzbare) Massenware, sondern bestenfalls als mutmaßlich empfindsames Individuum wahrgenommen wird, bzw. werden kann, seine gesundheitlichen Bedingungen somit nicht mehr als Abstraktion abgewiesen werden können. Ein hoher Preis ist ohne Kontrolle aber auch kein Garant für bessere Bedingungen!

 

Zur Heilung

Im Bezug zu eventuell vorgeschädigten Patienten kommt es bei der (zier-)fischheilkundlichen Leistung umso mehr darauf an die biologischen Sachverhalte zu verstehen und nicht durch sinnlose oder rein symptomatische Behandlung bei dem Kunden evtl. nur den Anschein einer Besserung zu erzeugen!

Bei aller Pluralität und sich daraus ergebenden Paradigmen erscheint es stupiden Verbrauchern weiterhin schlüssig, daß derjenige, der heilt, auch Recht habe (vgl. Wiesing, 2004 / Ernst, 2009) ... da sie nicht bedenken (wollen), daß  im gleichen Kontext auch mindestens derjenige, der nicht heilt und weiß warum, ebenso Recht hätte!

ABER: Der "Heiler" selbst kann nie wirklich wissen ob er nun "heilt" oder nicht, vielmehr kann er höchstens Evidenzen prüfen und interpretieren. Für den sachlich gebildeten und bewußt verantwortungstragenden (= "reifen") Tierhalter stellt sich daher immer die Frage, ob sein Tier wegen oder trotz der Behandlung genesen oder evtl. final verstorben ist oder irgendwo dazwischen sich überhaupt etwas oder gar nichts geändert hat! Ihm bleibt nur skeptisch zu prüfen, ob Diagnose und Therapie evidenzbasiert, daher tatsächlich sinnvoll und letztendlich bestmöglich sind, was mit einem ehrlichen und tatsächlich kompetenten Praktiker nicht schwer sein dürfte!

 


 

Fazit: Den Laien nicht das Feld überlassen?!

 

 

2007:

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass es um die fischheilkundliche Behandlung von Zierfischen in Deutschland sehr schlecht gestellt ist. Es liegt besonders in der Verantwortung der Tierärzteschaft, dieses zu ändern.

Betroffene Tierhalter, die gerne eine entsprechende Hilfestellung in Anspruch nehmen möchten, werden abgeschreckt von mangelnder Kompetenz oder mangelnder lokaler Verfügbarkeit, beides Umstände, die wiederum im selbstkultivierenden Laiensystem - und zwar zum weiteren Schaden der Tiere - ggf. ausgenutzt werden.

Fische sind grundsätzlich wertvoll: Als lebende Wesen im Allgemeinen sowie als Individuen ggf. von hohem Liebhaberwert (und teilweise durchaus auch erheblichem Geldwert) für ihre Besitzer im Speziellen. Die Tierärzteschaft muss unterstützend mitwirken, dass im Sinne einer tierschutzgerechten Behandlung Zierfische entsprechend ihrer Bedürfnisse gehalten und im wirklichen Bedarfsfall heilkundlieh versorgt werden. Dies kann im Rahmen einer Erstversorgung durch einen fischheilkundlich versierten (!) Haustierarzt geschehen, in komplizierteren Fallen auf jeden Fall gefolgt von einer entsprechenden Überweisung zum Spezialisten.

Nur so kann auf Dauer vermieden werden, dass Zierfischhalter aus Frustration oder enttäuschtem Vertrauen heraus Hilfe bei Laien-Diagnosen und -Therapien suchen, oft zum direkten Schaden der Tiere oder (selbst bei anfänglichem "Erfolg" der Therapie) mit langfristigen Folgeschäden. Darüber hinaus könnte viel Übel abgewendet und gleichzeitig der Ruf des Berufsstandes in Sachen "Zierfisch" gestärkt werden, wenn tierärztliche Spezialisten sich vermehrt in der Öffentlichkeit zu Wort meldet en, z. B. mit Stellungnahmen zu akuten Problemen aber auch als Beitrag zur Kostentransparenz wie z. B. im Internet bei durchaus heftig geführten Diskussionen und sich dort präsent und inhaltlich regulierend erweisen. Als bestes Beispiel wäre ein Interview des österreichischen Fachtierarztes Oliver Hochwartner in einem Hobby Forum zu nennen (https://www.zierfischforum.at/forum/community/medienecke/im-gespraech-dr-oliver-hochwartner-veterinaer.6495/).

Es wäre wünschens- und lohnenswert, dass die Tierärzteschaft die wachsende Bedeutung dieses Tätigkeitsfeldes und seiner Möglichkeiten für die tierärztliche Praxis erkennt und über entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungsanstrengungen den individuellen Möglichkeiten entsprechend dazu beiträgt, die fachkundige medizinische Versorgung von erkrankten Zierfischen auf eine deutschlandweit breitere und insgesamt stärkere Basis zu stellen.

 

 

2017:

 

FAZIT : Der INKOMPETENZ nicht das Feld überlassen!

Tierärzte müssen sich (wie jeder Dienstleister) weiterhin und fortlaufend als kompetent erweisen, in hoffentlicher Überwindung eines möglichen narzisstischen, opportunistischen und lobbyistischen Anspruches! Dieses betrifft nicht nur die Fische als Heimtiere, sondern die tierärztliche Leistung grundsätzlich! Wer sich wirklich als "berufen" ansieht, der muss neben dem Erwerb und der Erhaltung tatsächlicher Kompetenz auch selbstkritisch, ehrlich und ergebnisoffen motiviert, vorbei an seiner sich evtl. dissozial der allgemeinen Solidarität entziehenden "Rentensicherung" (s.a. DTBl 10/2013, S.1392) auf die öffentliche Meinung (und Bildung!), den Berufsstand und die Politik einwirken, um nachhaltig Basis-Bedingungen zu verbessern und somit diese aus ihrer gesamt gesehen mindestens "Sub-Optimalität" zu führen! Er/Sie muss tatsächlich "höhere" Werte anstreben und die entsprechenden, sich aus der zwangsläufigen Divergenz zu bestehenden Normen ergebenden Konsequenzen tragen! Dieses mag auch nicht ausschließlich auf den tierärztlichen Beruf zu beziehen sein!

 

Zur Vorbildlichkeit

In den vergangenen 10 Jahren konnte hier leider keine Vorbildlichkeit im Rahmen der (Zier-) Fische in Deutschland festgestellt werden, lediglich (ge-) werbliche, sehr unsubstantielle bis mutmaßlich schädliche und leider weiterhin anhaltende Einlassungen (besonders im Bereich Koi-Karpfen)!

Der zuvor in konkreter Beispielung noch relativ als das "beste Beispiel" benannte Hochwartner, entpuppt sich dem Anschein nach leider auch als "Eintagsfliege" (Küppers, 1982/84), da er bei aktueller Prüfung der Verlinkungen seiner Internetseite und den dort proklamierten (hier auf 2007 bezogene) Themen mit heutigem Stand (v. 24.09.2017) seit 12 Jahren auch nichts mehr vorzuweisen hat und somit hierzu jede Nachhaltigkeit vermissen lässt. Dieses Beispiel, das damals bewußt aus dem Ausland cum grano salis extrahiert wurde, hat aber auch keinen direkten Bezug zur Situation in Deutschland! Die damals aufgezeigte inhaltliche Qualität wird hier auch nur noch retrospektiv wohlwollend gesehen und soll nicht für zukünftige Erwartungen als Vorbild dienen (denn, schließlich sind wir nun schon 10 Jahre weiter)! Bei den hier als neuer Minimal-Standard geforderten "Case Reports" zeigt sich Hochwartner prinzipiell zwar wieder relativ vorbildlich (s. fischdoktor.at/vita.htm, vgl.: Gumpenberger u.a., 2004 / Braun u.a., 2008), aber überzeugt durch fehlende Nachhaltigkeit grundsätzlich nicht und ist aufgrund fehlender Zuständigkeit für Deutschland (insofern nicht zufällig auch grenzüberschreitend tätig) auch weiterhin hierzu nicht wirklich relevant, aber immer noch relativ höherwertig!

 

Resultat

Es bleibt hier zuletzt weiterhin der Eindruck, daß (allerdings grundsätzlich wie jeder andere auch!) der tierärztliche Beruf kein verlässlicher Garant sein kann und es bleibt weiterhin fraglich wohin seine Entwicklung geht, aber hier nicht wohin diese gehen muss! Es steht dabei jedenfalls mindestens fest, daß es stets auf den einzelnen Tierarzt, ebenso wie auf jeden einzelnen Tierhalter ankommt, sich in individueller Entwicklung und "Reife" tatsächlich innerhalb der Tierhaltung und -behandlung mindestens nicht nur als nicht-ambivalent, sondern integer und konsequent zu erweisen!

Jemand, der aktiv und direkt an/mit dem Leben anderer hantiert, muss der philosophischen Wahrheit verpflichtet echte Professionalität entwickeln und Verantwortung tragen, er darf kein Dilettant sein!

Und dieses betrifft nicht nur Tierärzte, Tierhalter/-Besitzer und Fische!

 


 

QUO VADIS AUT VADERIS VETERINARIE?!!

... TU QUOQUE, PRIVATE !

 

... facere docet philosophia, non dicere, et hoc exigit, ut ad legem suam quisque vivat, ne orationi vita dissentiat, ut ipsa intra se vita unius sit omnium actionum sine dissensione coloris.

Maximum hoc est et officium sapientiae et indicium, ut verbis opera concordent, ut ipse ubique par sibi idemque sit.

"Quis hoc praestabit ?" Pauci, aliqui tamen. Est enim difficile hoc; ne hoc dico, sapientem uno semper iturum gradu, sed una via.

Seneca, Epist. XX

 


SUCHWÖRTER: Tierarzt, Kompetenz, Gewerbe, Fischkrankheiten, Fischgesundheit, Fischheilkunde, Zierfische, Kois, Koi-Karpfen, Medikamente, Dispensieren, Freiberu

Literaturliste
(Zur Situation der Heilkunde bei Zierfischen in Deutschland)

 

 

Literaturliste zu:

Ritter, A.:
Zur Situation der Heilkunde bei Zierfischen in Deutschland
Deutsches Tierärzteblatt 04/2007, S. 428-436

anschließend ergänzt um die Quellen zu 2017

 

Literaturliste 2007

2007

 

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Literaturliste 2017

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