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Zur A-Sozialität


 

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*** "a-sozial" ***
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Aus gegebenem Anlass ist der Begriff der "A-sozialität" weiterhin bei uns in der Hinterfragung.
Vorläufig kommen wir zu dem Ergebnis, daß "A-sozialität" spätestens besteht, wenn ein Verhalten gezeigt wird, das mit einem Allgemeingültigkeitsanspruch vorsätzlich gegen den Konsens einer offenen Gemeinschaftlichkeit verstößt, so zumindest gegen bestehendes Recht und/oder die "Sitte".
Akute Beispiele: Bedrohungen, Nötigungen oder Verleumdungen/Üble Nachrede ( = Straftatbestände)
Dieses Verhalten korreliert (in unserem Umfeld) ebenso mit Bildungsferne und Erkenntnisverweigerung, sowie individuell narzisstischer Auffälligkeit.
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Hinsichtlich des Fragenkataloges der Anonymen Alkoholiker, ob man unter Alkoholeinfluss jemanden "verletzt" ( = Körperverletzung / evtl. Straftat) habe, wäre es objektiviert zur Selbsteinschätzung interessant sich zu fragen, ob man "im Suff" oder in erweiterter Ausprägung dessen ( z.B. zur Verschleierung seiner Abhängigkeit) sich "a-sozial" verhalten, bzw. eine weitere Straftat begangen hat. Zur Erkennung einer strafbaren Handlung bedarf es aber eben auch einer gewissen juristischen Grundbildung, wenn es hierzu keinen "Anstand" als Maß gibt!
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Hinsichtlich des Vorsatzes ist im Weiteren auch mindestens der subjektive Tatbestand einer potentiellen Straftat verwirklicht. Auf die objektive Wirkung kommt es hierbei nicht an. Es kommt auch nicht auf ein bildungsabhängiges Bewusstsein an, da eine evtl. zugrundeliegende Anstandslosigkeit, aufgrund fehlender oder fehlgeschlagener Sozialisation eben auch das Merkmal der A-Sozialität zeigt.
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Der Begriff der "Sitte" (als möglicher Maßstab des "Sozialen") ist nicht nur im juristischen Rahmen fragwürdig, bzw. stets klärungsbedürftig, sondern im philosophischen besonders!

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Der Begriff der A-Sozialität ergibt sich aus dem Hauptwort mit dem vorgesetzten Alpha- Privativum, bzw. Negativum. Es ist das Nicht- oder Un-Soziale. Der Lebensstil, das Verhalten, die Gesinnung, welche alle nicht auf eine Einfügung in eine Gemeinschaftlichkeit ausgelegt werden kann, sondern vielmehr höchst eigennützlichen Interessen folgt.

Die Soziologie hat hierfür ähnlich den Begriff der Dis-Sozialität oder so auch im Bereich der Rechtssprache der Sozialen In-Adäquanz.

Zur Abgrenzung zum allgemeinen Missbrauch der Wortbedeutung ermpfiehlt es sich stes das Präfix ebenfalls betonend abzugrenzen:

a-sozial → a-sozial

Es ist nicht einzusehen warum dieser Begriff grundsätzlich durch seinen ständigen Missbrauch verbrannt sein sollte.

 

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Der differenzierten Betrachtung bedarf der Unterschied zwischen "a-sozialisieren" und "de-sozialisieren"!

"A-sozialisert" oder DE-sozialisiert" sich ein Individuum oder die Gemeinschaft/Gesellschaft etc. ?!

Ebenso ist fragwürdig ob zur A-sozialität eine Professionalisierung stattfinden kann, im Sinne eines Überzeugungs-Bekenntnisses oder es sich (nur) um eine bewusste oder (grob) fahrlässige ANTI-soziale Lebensstilführung handelt !?!

 


 

siehe auch:

Zur Würde (des Menschen)

 

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