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Zur Euthanasie bei Amphibien

 

 

zuerst lesen:

Zur Euthanasie bei Amphibien und Reptilien

 

 

Vo­r­aus­set­zung

Für die Tötung eines Tieres, im Besonderen eines Wirbeltieres MUSS ein vernünftiger Grund vorliegen!
Ein vernünftiger Grund KANN sein ein unheilbares Leiden zu beenden!
Eine Tötung MUSS tierschutzrechtlich konform sein!
Zu Beginn und bis zum Eintritt des Todes MUSS das Tier irreversibel betäubt worden sein!

Im Weiteren gehen wir hier nur kurz und theoretisch einigen exklusiven Grundlagen für die Euthanasie von Amphibien thematisch nicht abschließend nach, wir fordern damit nicht auf die geschilderten subjektiven Erkenntnisse in irgendeiner Form praktisch umzusetzen, der Leser ist ausdrücklich dazu aufgefordert die hier gebotenen Informationen anhand der direkt oder als weitere Information benannten Literatur nachzuprüfen, zu hinterfragen und darüber hinaus sich weitere Erkenntnis zu verschaffen!

 

zunächst ist folgendes gelesen und verstanden zu haben:

1.) Tierschutzgesetz in aktueller Fassung
2.) Gängige Gesetzeskommentare in aktueller Fassung

 

darüber hinaus hat sich ein Anwender zuvor über folgende Inhalte ausreichende Kenntnisse zu verschaffen:

- Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie,
- Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere,
-  tierschutzrechtliche Vorschriften,
- Grundkenntnisse der Physik oder Chemie, soweit diese für die betreffenden Betäubungsverfahren notwendig sind,
- Eignung und Kapazität der jeweiligen Betäubungsverfahren,
- Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung und Tötung von Tieren,
- ordnungsgemäße Durchführung des Ruhigstellens, Betäubens und Tötens der Tiere und
- Wartung der für das Betäuben und Töten notwendigen Geräte und Einrichtungen.
(Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes - Vom 9. Februar 2000)

 

Wir weisen darauf hin, daß jede hier gebotene Information nicht ausreichend ist, um ein Tier zu töten, sie sollen ausschließlich dem theoretischen Einstieg in die Thematik dienen!

 

 

Technische Einteilung

 

Wir unterscheiden hier grundsätzlich folgende Möglichkeiten der Tötung (bei evtl. notwendiger Kombination):

1.) Pharmakologisch/Chemisch ("Betäubung und Vergiftung")

a.) durch Injektion
b.) durch Immersion ("im Wasser-Bad")
 

2.) Physikalisch/Mechanisch ("Zerstörung des Gehirns")

a.) Schlag ("Betäubungsschlag" / "Tötungsschlag")
b.) Enthauptung (Dekapitation)
c.) "Pithing"
 
 
Methoden
 
1 a.) Injektion
 
Diese ist ordentlich nur mit verschreibungspflichtigen Medikamenten möglich und daher nur direkt mit Hilfe eines Tierarztes vorzunehmen! (z.B. Pentobarbital intra-coelomial/-cardial)
 
Die AVMA (2013) gibt an:
"[...] intracoelomic injection of MS 222 is not considered to be an acceptable method of euthanasia for X. laevis and possibly other amphibians."
 
1 b.) Immersion (eventuell direkt mit/beim Tierarzt)
 
Einen wichtigen Einfluß auf die Immersionsbehandlung hat grundsätzlich die Beschaffenheit des Wassers (gelöste Stoffe, Härte etc.), besonders seine Temperatur!
 
 
Tricain-Überdosis
(Tricain-Methansulfonat / MS222, unbedingt pH-neutral gepuffert!)
 
Wright & Whitaker (2001) schreiben dazu:
"Prolonged immersion in tricaine methanesulfonate appears to be one of the least stressful forms of euthanasia."
 
Betäubungs-Dosis: ≥0,05% (Wright & Whitaker, 2001)
 
Tötungs-Dosis: >5g/L bei mind. 1 Stunde (AVMA, 2013)
 
Laut AVMA erscheint hier eine einfache Immersion bei zu kurzer Anwendung und geringerer Dosierung nicht zuverlässig, sondern sollte evtl. mit einer weiteren, zielführenden Methode kombiniert werden! (vgl. Mutschmann, 2010)
 
 
Ethanol (Ethyl Alkohol)
 
Wright & Whitaker geben an:
"Ethanol is not recommended as an anesthetic for the amphibian patient except in nonsurvival studies, due to its marked physiological effects beyond loss of consciousness."
 
zur Euthanasie geben sie folgende Werte an:
 
Vorbetäubung: 5%
Tötungs-Über-Dosis: 20%
 
 
 
2 a.) Betäubungs- / Tötungsschlag
 
Als Betäubung kommt ein Schlag auf den Kopf des Tieres grundsätzlich nur bei einer Tötung in Frage, da sie hier irreversibel schädigend ist und prinzipiell einheitlich die Betäubung und Tötung einhergehen sollten. Daher ist die Durchführung der gesamten Euthanasie oder mindestens die erfolgreiche Herbeiführung einer nachhaltigen Wahrnehmungslosigkeit mit dem ersten Schlag geboten! Die Durchführung bedarf aber genauer Erfahrung und wird i.d.R. daher sicherlich außer im Notfall nicht einfach anwendbar sein. Bei praktischer Befähigung des Anwenders kann diese Methode allerdings sehr effizient erscheinen. Zur Sicherstellung sollte aber abschließend die Zerstörung des Gehirns gewährleistet sein.
 
 
2 b.) Enthauptung (Dekapitation)
 
Aufgrund physiologischer Unterschiede zu homoiothermen Säugetieren ist hier bei der einfachen Enthauptung nicht vom sofortigen Eintritt des Todes auszugehen, somit besteht eine grundsätzliche zeitliche Konkurrenz zur Betäubung, daher sollte final auch umgehend das Gehirn zerstört werden.
 
 
2 c.) "Pithing"
 
Vom englischen wort "pith" für "Mark" und dieses anscheinend analog zum "Rückenmark" abgeleitet, beschreibt das "Pithing" die Zerstörung der spinalen Nervenbahnen bis hin zum und daran anschließend inkl. des Gehirns mit einer feinen Nadel oder ähnlichem Werkzeug. Diese Anwendung kann als final zielführend angesehen werden und bietet eine sicherstellende Ergänzung zu allen vorhergehenden Betäubungen. Zur ordentlichen Durchführung sind genaue anatomische Kenntnisse zwingend notwendig!
 
 
 
Fremd-Empfehlungen
 
Mutschmann (2010) geht davon aus, daß die Überdosierung von Narkotika den modernen ethischen Grundsätzen der Euthanasie am ehesten nahekommen. Zur Injektions-Anwendung sieht er Pentobarbital als sehr gut geeignet an, so in einer Dosierung von >100mg/kg bei Froschlurchen verabreicht in die dorsalen Lymphsäcke und bei Schwanzlurchen und Blindwühlen direkt in das Herz, bzw. den Herzbeutel. Er weist darauf hin, daß zuvor ggf. eine Sedierung oder Narkose mit MS222 erfolgen sollte, er vergisst dabei aber speziell die notwendige pH-Pufferung zu erwähnen!
 
Bei der Immersions-Anwendung von Ethanol empfiehlt er eine Narkose bei 10% und daran angeschlossen eine Verbringung in 70%ige Lösung, welche sofort zum Tod führe.
 
Beim Dekapitieren zuvor betäubter Tiere empfielt er final das Zerstören des Gehirns mit einer Nadel oder einem Draht.
 
 
 
Literatur:
 

American Veterinary Medical Association, AVMA Guidelines for the Euthanasia of Animals: 2013 Edition [vgl. 2020 Ed.]

Mutschmann, F., Erkrankungen der Amphibien, 2. Aufl., Enke, 2010

Wright, K.M. & Whitaker, B.R., Amphibian Medicine and Captive Husbandry, Krieger Publ., 2001

 
Weiteres:
 

Archard, G.A. & Goldsmith, A.R., Euthanasia methods, corticosterone and haematocrit levels in Xenopus laevis : evidence for differences in stress?, Animal Welfare, Vol. 19, No. 1, Pp. 85-92, 2010

Beckman, M., Therapeutic Review: TRICAINE METHANESULFONATE, Journal of Exotic Pet Medicine, Vol. 25, Iss. 3, Pp. 261-263, 2016

Bonath, K., Narkose der Reptilien, Amphibien und Fische, Schriftenreihe Versuchstierkunde Nr. 4, Parey, 1977

Cooney, K.A. u.a., Veterinary Euthanasia Techniques: A Practical Guide, Wiley-Blackwell, 2012

Kirsch, K. u.a., Die Tücken des „sanften Todes“ - Euthanasie von Tieren, Deutsches Tierärtzeblatt 9/2016, S. 1362-1368

Lillywhite, H.B. u.a., Anesthesia and Euthanasia of Amphibians and Reptiles Used in Scientific Research: Should Hypothermia and Freezing Be Prohibited?, BioScience, Vol. 67, Iss. 1, Pp. 53-61, 2017

Mitchell, M.A., Anesthetic Considerations for Amphibians, Journal of Exotic Pet Medicine, Vol. 18, Iss. 1, Pp. 40-49, 2009

Ross, L. G. & Ross, B., Anaesthetic and Sedative Techniques for Aquatic Animals, 3rd Edition, Blackwell, 2008

Schatzmann, U., Das Töten von Tieren, in: Sambraus, H.H. & Steiger, A.: "Das Buch vom Tierschutz", Enke, 1997

Shine, R. u.a., Is “cooling then freezing” a humane way to kill amphibians and reptiles?, Biology Open 2015 : doi: 10.1242/bio.012179

Torreilles, S.L., Evaluation and Refinement of Euthanasia Methods for Xenopus laevis, Journal of the American Association for Laboratory Animal Science, Vol 48, No 5, Pp. 512-516, 2009

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