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Erklärung zur Weiterzahlung unter Vorbehalt


 

Sehr geehrte bla bla

 

die von mir bewohnte Mietsache weist leider folgenden Mangel auf bla bla

Ich bitte darum (fordere Sie auf), daß mit einer

Frist von XX Tagen

ab Erhalt dieses Schreibens der Mangel spätestens beseitigt ist.

Die weitere Zahlung der Miete wird unter den Vorbehalt der Rückforderung eines angemessenen Anteils gestellt.

 

Mit freundlichen bla bla

 

... und in nächster Instanz das Zauberwort: "Ersatzvornahme"!

 

Mietmangel melden / zur Abstellung auffordern / angemessene Frist setzen / Mietzahlung unter Vorbehalt erklären!

Miete ist gekürzt (BGB §536)!

Bei Verfristung DMB-Mieterverein den Rest ... oder gleich alles machen lassen!

 

Wer es tatsächlich kompetent kann auch selber ... aber es geht nichts über eine qualifizierte 2. Meinung und eine gute (Miet-)Rechtschutzversicherung!

 

kleines Extra:

Hiermit erkläre ich ausdrücklich, daß ich mir die Einforderung bestehender Rechtsansprüche grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Verjährung vorbehalte. Ich schließe ebenso ausdrücklich eine konkludente Verwirkung zu meinen Lasten aus!

Es ist mein ausdrücklicher Wille Rechtsansprüche auch entgegen eines äußeren Anscheins nicht aufzugeben, soweit ich diese für jeden Einzelfall nicht verbindlich und ausdrücklich widerrufe!

Sollten zufällig Ansprüche verjähren oder verjährt sein, so ist damit nicht die Einforderung weiterer Ansprüche ausgeschlossen, bzw. meinerseits aufgegeben.

Ich behalte mir vor Mietkürzungsansprüche auch nach Mangelbeseitigung und angemessener Weiterzahlung der Miete zu einem späteren Zeitpunkt kumulativ einzufordern.

Die Einforderung einzelner Rechtsansprüche schließt nicht die spätere Einforderung anderer/weiterer/übriger Ansprüche aus!

 

 

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