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Verlust und Steuern


 

Verlust aus der Veräußerung von Aktien

 

Verlust aus der Veräußerung von Aktien

BFH Urteil vom 29. September 2020, VIII R 9/17

EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 4, EStG § 20 Abs 6 S 6, EStG § 43a Abs 3 S 4, AO § 41 Abs 2, AO § 42, EStG VZ 2013

vorgehend FG München, 16. Juli 2017, Az: 7 K 1888/16

Leitsätze

1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.06.2018 - VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221).

2. Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen.


Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 17.07.2017 - 7 K 1888/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

 

 

Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)

BFH Vorlagebeschluss vom 17. November 2020, VIII R 11/18

EStG § 20 Abs 6 S 5, GG Art 3 Abs 1, EStG § 20 Abs 6 S 4, EStG VZ 2012 , GG Art 14 Abs 1

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , 27. Februar 2018, Az: 5 K 69/15

Leitsätze

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt.

Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.

siehe auch:

BFH: Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 S. 4 EStG) - DStR 2021, 1339

 

 

Veräußerungsbegriff (§ 20 Absatz 2 Satz 2 EStG)

Neufassung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85):

siehe Nr. 59/Seite 20

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

 

siehe auch:

Frey/Schober: Ausgewählte Fragen der Besteuerung von Kapitalanlagen – Ein aktueller Überblick, DStR 2021, 2674

Verrechnungsbeschränkung bei Wertlosigkeit - Brandis/Heuermann
(vormals Blümich), Ertragsteuerrecht Werkstand: 165. EL Dezember 2022, Rn. 469b-469d

 


 

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